Konzept zur Systemischen Schulentwicklung
2.3.1. Einleitung
Unsere Schule versteht sich als konstanter Ausbildungsort und kooperiert eng mit dem zuständigen Seminar am Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung Dortmund. Das vorliegende Konzept bezieht sich auf Lehramtsanwärter*innen, Seiteneinsteiger*innen (OBAS) und Personen, die der einjährigen pädagogischen Ausbildung (PE) befinden.
Unser Ausbildungsprogramm[1] ist auf der Basis der OVP und des Kerncurriculums entstanden, wird kontinuierlich evaluiert und überarbeitet. Es dient allen an der Ausbildung Beteiligten als Orientierungsgrundlage.
Unser Ziel ist eine praxisorientierte Ausbildung in allen Bereichen des Lehrerinnen- und Lehrerhandelns.
Wir stellen in den folgenden Ausführungen unsere konkreten Vorstellungen von Ausbildung an unserer Schule vor und wünschen uns eine erfolgreiche Kooperation.
2.3.2. Pädagogische und rechtliche Rahmenbedingungen
Auf der Basis pädagogischer und rechtlicher Rahmenbedingungen erfolgt die qualitativ hochwertige Ausbildung im Sinne der Ausbildungsordnung, um die Lehramtsanwärter- Innen, SeiteneinsteigerInnen (OBAS) und/oder Personen, die sich in der einjährigen Pädagogischen Einführung (PE) befinden, vorzubereiten und auf dem Weg zum selbst- ständigen Unterricht und dem BdU zu unterstützen. Ein besonderes Augenmerk liegt dabei auf der bestmöglichen Integration ins Kollegium.
Bezugnehmend auf das Leitbild unserer Schule, die rechtlichen Rahmenbedingungen und das Qualitätstableau NRW lässt sich die Ausbildung in folgenden Punkten verorten.
2.3.2.1. Bezug zum Leitbild
- Interne Zusammenarbeit :
Wir führen eine offene Gesprächskultur durch einen freundlichen und höflichen sowie wertschätzenden Umgang miteinander. Dabei sehen die Erwachsenen sich als Vorbild für die SchülerInnen. Um unsere Kompetenzen bestmöglich zu nutzen, arbeiten wir intensiv in den
unterschiedlichen Gremien, im Kollegium und mit der Schulleitung zusammen.
- Externe Zusammenarbeit
Wir sind eine Schule, die den Kontakt zu außerschulischen Partnern (hier ZfsL Dort-
mund) sucht, knüpft, ausbaut und so zur Persönlichkeitsentwicklung beiträgt.
- Qualitätssicherung und Entwicklung
Wir planen gemeinsam und machen unsere Ziele transparent. Unsere Hauptorgane für Qualitätsentwicklung und -sicherung von Unterricht sind unsere Fachschaften und die Steuergruppe, in denen Planung und Evaluation stattfinden und ggf. An- passungs- und Fortbildungsbedarfe formuliert werden.
Alle Gremien der Schulgemeinde tragen Verantwortung für die Sicherung der Qua- lität und die Weiterentwicklung des Schulprofils auf Grundlage der Richtlinien und Erlasse des Ministeriums für Schule und Bildung.
2.3.2.2. Rechtliche Rahmenbedingungen
Die wichtigste rechtliche Grundlage für den Vorbereitungsdienst ist durch die Ordnung des Vorbereitungsdienstes und der Staatsprüfung für Lehrämter an Schulen (OVP) vom
- April 2011, zuletzt geändert durch die Verordnung vom 25. April 2016, geregelt. In der Anlage 1 der OVP (siehe Anhang) werden die zu erwerbenden Kompetenzen und Standards ausführlich dargestellt und verbindliche Ziele für den Vorbereitungsdienst festgelegt.
Das Kerncurriculum für die Ausbildung im Vorbereitungsdienst in den Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung und in allen Ausbildungsschulen konkretisiert diese Ziele in den Handlungsfeldern Unterricht, Erziehung, Lernen und Leisten, Beratung und Zusammenarbeit im System Schule. Als durchgängige Grundlegung des Bildungs- und Erziehungsauftrages ist die „Leitlinie Vielfalt als Herausforderung annehmen und als Chance nutzen“ festgeschrieben.
2.3.2.3. Bezug zum Referenzrahmen NRW/ Qualitätstableau NRW
4.1.2 Die Schule nimmt ihre Aufgabe im Bereich der Zweiten Phase der schulischen Lehrerausbildung (Vorbereitungsdienst) wahr.
5.4 Personalentwicklungsmaßnahmen sind auf Ziele und Anforderungen der Schule sowie auf die Weiterentwicklung des Personals ausgerichtet.
2.3.3. Inhaltliche Ausgestaltung/ Umsetzung
Die Ausbildung der LehramtsanwärterInnen unterteil sich in fünf verschiedene Handlungsfelder, die auf sechs Quartale des Vorbereitungsdienstes ausgerichtet sind.
Das Schaubild[1] veranschaulicht dies.
[1] Quelle: https://www.qua-lis.nrw.de/cms/upload/aktuelles/18-11- 23_Handreichung_Ausbildungsprogramm.pdf (zuletzt aufgerufen am 14.11.2023)
Kommentar: Die Darstellung bietet eine Übersicht über sechs Quartale mit Bezug zu den Handlungsfeldern. Die farbige Zuordnung erleichtert es, Bezüge herzustellen. Konkretisierte Handlungssituationen setzen Schwerpunkte in den jeweiligen Handlungsfeldern des Quartals. Die Leitlinie Vielfalt ist zwar unterlegt, kann aber auch fokussiert als Handlungssituation beschrieben und farblich hervorgehoben werden. Die Formulierung von Kernaufgaben setzt Schwerpunkte für das jeweilige Quartal.
Die folgende Tabelle[1] gibt eine Übersicht der Rollenbeschreibung und Zuständigkeiten aller an der Ausbildung beteiligten Personen
[1] Quelle: ebd.
LAA: Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter
ABB: Ausbildungsbeauftragte
ABL: Ausbildungslehrerinnen und Ausbildungslehrer
SL: Schulleiterin bzw. Schulleiter
2.3.4. Evaluation
Die Evaluation an der Realschule Lünen – Altlünen ist systemisch angelegt und bezieht sich auf wesentliche Elemente der schulpraktischen Ausbildung.
Sie erfolgt am Ende folgender Ausbildungsquartale:
Evaluation am Ende des ersten Ausbildungsquartals:
- Ankunft in der Ausbildungsschule
- Gestaltung der Hospitationsphase
- Durchführung des Eingangs- und Perspektivgesprächs
Evaluation am Ende des dritten Ausbildungsquartals:
- Einsatz und Unterstützung im selbstständigen Unterricht und im Ausbildungs-unterricht
- Gestaltung des Ausbildungsprogramms und der Einsatz der Ausbildungs- beauftragten
- Weiterentwicklung der eigenen Kompetenzen durch die Ausbildung an der Schule
Evaluation am Ende des vierten Ausbildungsquartals:
- Einsatz und Unterstützung im selbstständigen Unterricht und im Ausbildungs-unterricht
- Gestaltung des Ausbildungsprogramms und der Einsatz der Ausbildungs-beauftragten
- Weiterentwicklung der eigenen Kompetenzen durch die Ausbildung an der Schule
Grundsätzliches zur Ausbildung an der Schule