Maßnahmen zur Sicherung des Schulerfolgs

Maßnahmen zur Sicherung des Schulerfolgs

5.1. Übergang Grundschule-Realschule

5.1.1. Einleitung

Die Übergangsphase von der Primarstufe zur Städtischen Realschule Lünen-Altlünen wird durchgeführt, um den Schülerinnen und Schülern sowohl sozial als auch organisatorisch Struktur zu geben (Orientierung im Gebäude, im Unterricht und in der Klassengemeinschaft).

5.1.2. Pädagogische und rechtliche Rahmenbedingungen

Bezug zum Leitbild

Die RSA betrachtet die Übergangsphase als essenziell, um von Anfang an eine angstfreie, wertschätzende, vielfältige, verantwortungsvolle, respektvolle und tolerante Schulatmosphäre zu etablieren. Das vorliegende Konzept bezieht sich hierbei auf die folgenden Punkte des Leitbildes:

  • Identität und Auftrag (1)
  • Erziehung und Werte (2)
  • Schulleben (4)
  • Interne Zusammenarbeit (5)

rechtliche Rahmenbedingungen

Die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Übergangsphase von der Grundschule zur Sekundarstufe I an Schulen in Nordrhein-Westfalen sind in verschiedenen Gesetzen und Verordnungen festgelegt. Ein besonders relevanter Paragraph ist § 4 des Schulgesetzes NRW (SchulG NRW). Dieser Paragraph behandelt die Sicherstellung der Schulpflicht und die Rahmenbedingungen für die Aufnahme und den Übergang von Schülerinnen und Schülern.

  • 4 SchulG NRW – Sicherstellung der Schulpflicht:
  1. Die Schulpflicht beginnt mit dem Schuljahr, das in dem Kalenderjahr beginnt, in dem das Kind das sechste Lebensjahr vollendet.
  2. Die Schulpflicht besteht grundsätzlich bis zur Vollendung der Sekundarstufe I.
  3. Die Schulträger sind verpflichtet, sicherzustellen, dass alle schulpflichtigen Kinder und Jugendlichen in eine Schule aufgenommen werden.
  4. Beim Übergang von der Primarstufe zur Sekundarstufe I müssen geeignete Maßnahmen ergriffen werden, um den Schülerinnen und Schülern den Übergang zu erleichtern. Dazu gehören insbesondere:
  • Die Information und Beratung der Eltern und Schülerinnen und Schüler über die Bildungswege und die entsprechenden Anforderungen.
  • Die Kooperation zwischen den Grundschulen und den aufnehmenden weiterführenden Schulen, um einen kontinuierlichen Bildungsweg zu gewährleisten.
  • Die Einführungstage oder -wochen an den weiterführenden Schulen, die den neuen Schülerinnen und Schülern die Orientierung erleichtern sollen.

Erlass zur Gestaltung der Übergangsphase: Das Schulministerium des Landes Nordrhein-Westfalen erlässt Richtlinien und Empfehlungen zur Gestaltung der Übergangsphase. Diese enthalten Vorgaben zur Organisation von Informationsveranstaltungen für Eltern und Schülerinnen und Schüler, zur Kooperation zwischen Grundschulen und weiterführenden Schulen sowie zur Durchführung von Einführungstagen für die neuen Schülerinnen und Schüler.

Diese rechtlichen Vorgaben bilden die Basis für die Maßnahmen der Städtischen Realschule Lünen-Altlünen, um einen erfolgreichen Übergang von der Grundschule zur Realschule zu gewährleisten.

Bezug zum Referenzrahmen NRW/ Qualitätstableau

  • 3.1.1Lehr- und Lernprozesse werden strukturiert, zielorientiert sowie transparent gestaltet und umgesetzt.
  • 3.1.2Vereinbarte Routinen, Regeln und Verfahrensweisen ermöglichen die optimale Nutzung der Lernzeit.
  • 2.1.1Die Schule fördert personale und soziale Kompetenzen.
  • 8.1.1Lernentwicklungs- und Leistungsrückmeldungen sind systematisch in Feedbackprozesse eingebunden.
  • 8.4.1Die Schule gestaltet ein systematisches Übergangsmanagement für Schülerinnen und Schüler.
  • 1.2.1Die Schule hat Regeln und Rituale für das schulische Zusammenleben auf der Grundlage reflektierter Werte entwickelt.

3.2.1.1 Die Schule fördert einen respektvollen und von gegenseitiger Unterstützung geprägten Umgang miteinander

5.1.3. Smarte Ziele

Die Übergangsphase hat das vorrangige Ziel, den Schülerinnen und Schülern einen erfolgreichen Start in ihre Realschulausbildung zu ermöglichen. Fokussiert wird insbesondere die Schaffung eines soliden Fundaments, das die Schülerinnen und Schüler befähigt, eigenständig und individuell gerecht den schulischen Anforderungen zu begegnen und sich aktiv am Schulleben zu integrieren.

  • Teilziele:
    Die Schülerinnen und Schüler…
    •    … können sich im Schulgebäude zurechtfinden.
    •    … kennen wichtige Ansprechpartner:innen an der Schule ( z.B. Schulleitung, Sekretariat, Klassenlehrkraft, Beratungslehrkraft, Schulsozialarbeiter:innen, Streitschlichter:innen)
    •    … können mit der digitalen Plattform EduPage umgehen.
    •    … bilden und stärken eine Klassengemeinschaft

5.1.4. Inhaltliche Ausgestaltung/ Umsetzung

  • Tag der offenen Tür:
    Im Januar präsentiert sich die RSA interessierten, zukünftigen Schülerinnen und Schülern sowie deren Eltern. Die einzelnen Fachbereiche stellen sich in den Räumen der Schule vor. Es werden Informationen zum Schulleben, Unterricht, Digitalisierung usw. gegeben und verschiedene Aktionen zum Kennenlernen der Schule durchgeführt.
  • Hospitationstage:
    Klassenlehrkräfte des zukünftigen Jahrgangs 5 besuchen zum Ende des 2. Halbjahres die Grundschulen, nehmen am Unterricht teil und lernen ihre neuen Schülerinnen und Schüler kennen.
  • Kennenlernnachmittag:
    Schülerinnen und Schüler sowie Eltern des zukünftigen 5. Jahrgangs lernen sich untereinander, das Schulgebäude und die neuen Klassenlehrer:innen im Rahmen von Spielen und einem kurzen Vortrag im Klassenraum kennen.
  • Einführungswoche:
    Die ersten drei Schultage dienen zur Orientierung im Schulalltag der RSA, zum vertieften Kennenlernen und zum Ankommen innerhalb der neuen Klasse. In diesen Tagen verbringt die Klasse ausschließlich Zeit mit der Klassenlehrkraft (KL). Das Jahrgangsstufenteam 5 hat dazu einen Fahrplan mit flexiblen Bausteinen erstellt, unter anderem ein Begrüßungsheft, eine Schulrallye und weitere Aktivitäten.
  • Patinnen und Paten:
    Zur Stärkung der Schulgemeinschaft und als Helfersystem werden jeweils zwei freiwillige Schülerinnen und Schüler des 9. Jahrgangs für das Patenamt einer Klasse zugeteilt (je 1 Junge und 1 Mädchen). Die Patinnen und Paten nehmen am Kennenlernnachmittag, am ersten Schultag, stundenweise in der Einführungswoche und ggf. bei Ausflügen teil.
  • Grundschullehrercafé:
    Im Rahmen der ersten Erprobungsstufenkonferenz findet ein Austausch der Hauptfachlehrer und der ehemaligen Grundschullehrkräfte statt, um über die Entwicklung der Schülerinnen und Schüler zu sprechen und wichtige Informationen auszutauschen.
    Soziales Lernen in Kooperation mit der Waldschule Cappenberg:
    Zur Stärkung der Sozialkompetenz und der Klassengemeinschaft findet vor den Herbstferien ein Teamtraining unter dem Motto „Gemeinsam stärker“ statt.

5.1.5. Evaluation

  • Schulrallye -> direkt danach werden Lehrkräfte befragt
  • Richtung Elternsprechtag -> Eltern & SuS via Edkimo

5.2. Beratungskonzept

5.2.1. Vorwort

Jeder junge Mensch hat ohne Rücksicht auf seine wirtschaftliche Lage und Herkunft und sein Geschlecht ein Recht auf schulische Bildung, Erziehung und individuelle Förderung. Dieses Recht wird nach Maßgabe des Schulgesetzes gewährleistet (vgl. §1, Abs.1 im Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen).[1]

Der Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule liegt dabei im Unterrichten und Erziehen dieser jungen Menschen auf der Grundlage des Grundgesetzes und der Landesverfassung (vgl. §2, Abs. 1, SchulG NRW).[2]

Lehr- und Fachkräfte in den Schulen haben die Aufgabe, Kinder und Jugendliche zu erziehen und zu unterrichten. Sie sollen dazu beitragen, dass junge Menschen verantwortlich am sozialen, gesellschaftlichen, wirtschaftlichen, beruflichen, kulturellen und politischen Leben teilnehmen und ihr eigenes Leben aktuell und zukünftig gestalten können.[3]

Schule ist damit ein zentraler Lern- und Lebensort für Kinder und Jugendliche, der für die Schüler*innen mit zunehmendem Alter durch die immer bedeutsamer werdenden Peer-Groups an Gewicht gewinnt. Diese Tatsache kann sich die Schule zu nutzen machen und durch zusätzliche innerschulische Angebote, wie qualifizierten Beratungsangeboten, psychosoziale Probleme früher erkennen, diese einer Lösung zuführen und bereits präventiv Hilfen anbieten.

 

B - Besprechungen sind vertraulich und sicher

E - Eure Fragen und Sorgen sind uns wichtig

R - Ratschläge und Lösungen können wir gemeinsam finden

A - Angst und Stress können wir zusammen angehen

T - Traut euch, Hilfe anzunehmen

U - Unsere Tür steht immer offen

N - Niemand muss alleine bleiben

G - Gemeinsam finden wir einen Weg

[1] Schulgesetz NRW – SchulG, zuletzt geändert durch Gesetz vom 23. Februar 2022, §1, Absatz 1

[2] Schulgesetz NRW – SchulG, zuletzt geändert durch Gesetz vom 23. Februar 2022, §2, Absatz 2

[3] Handreichnung zum Erlass: Beratungstätigkeiten von Lehrerinnen und Lehreren in der Schule (BASS 12-21  Nummer 4)

5.2.2. Was ist Beratung?

Unter einer Beratung (...) wird im Allgemeinen eine Form des Gesprächs bzw. der Kommunikation verstanden, also ein Beratungsgespräch. Je nach Ziel, Format und Themen sind Beratungsgespräche unterschiedlich aufgebaut und strukturiert. (...).[1] 

Im Konkreten ist Beratung ein Austausch von Informationen, um ein individuelles oder gemeinsames Ziel zu erreichen. Der Informationsaustausch dient dabei gleichzeitig der Erweiterung und der Konkretisierung des Problemraums (Istzustand, Zielzustand, Wege zum Ziel) mit der Absicht ein Ziel effizienter oder schneller zu erreichen und mögliche Wechselwirkungen transparent zu machen. Beratungsprozesse dienen damit der Verbesserung von Entscheidungs‐ und Handlungsfähigkeiten. Dies kann im zeitlichen Kontext eines vorhandenen Problems (Intervention) oder in vorausschauender Weise zur Vorbeugung von möglichen Problemen und deren Folgen geschehen (Prävention). Beratungsprozesse gelingen besonders dann gut, wenn sie auf freiwilliger Basis beruhen und damit wenig hierarchisch sind („sich beraten versus jemanden beraten“), wenn Anliegen, Ziele und Rollen im Prozess geklärt werden und wenn die Beratungsbeziehung vertrauensvoll und verlässlich ist (Fragen des Schutzes sensibler Informationen, Fragen der Kontinuität und Verfügbarkeit).

Mögliche Ziele von Beratungsprozessen in der Schule sind die

  • effiziente Suche nach Lösungen für schulbezogene psychosoziale und pädagogische Herausforderungen,
  • Verbesserung des sozialen Klimas und des Lehr‐ und Lernklimas in der Schule als Grundlage für individuelle Förderung,
  • Stärkung und Weiterentwicklung der Selbstwirksamkeit von Schülerinnen und Schülern,

Stärkung der Eltern und Personensorgeberechtigten in ihrem Erziehungshandeln und bei Bedarf Hinwirkung auf die Inanspruchnahme außerschulischer Hilfen.

[1] Vgl. Wikipedia

5.2.3. Warum ist Beratung wichtig?

Städtische Realschule Altlünen - Maßnahmen zur Sicherung des Schulerfolgs

In der Schulzeit können Schülerinnen und Schüler verschiedenen Belastungen ausgesetzt sein, wie z.B. Leistungsdruck, Mobbing, Problemen im familiären Umfeld oder psychischen Problemen. Diese Belastungen können sich negativ auf den Schulalltag auswirken, z.B. durch schlechtere Leistungen, häufiges Fehlen oder Verhaltensauffälligkeiten. In der Beratung können Schülerinnen und Schüler ihre Fragen und Ängste thematisieren, um diesen Belastungen entgegenzuwirken und den Schulalltag wieder positiv zu gestalten. Sie finden in den Beratungslehrerinnen Personen, die ihnen zuhören und in der gemeinsamen Auseinandersetzung mit den einzelnen Themengebieten professionell und systemisch Handlungsalternativen aufzeigen.

5.2.4. Beratung an der RSA

Beratung an der RSA bedeutet, dass (zumeist) Schülerinnen und Schüler professionelle Unterstützung erhalten, um eigene Probleme oder Konflikte zu lösen (vgl. Kapitel 2). Gerade für Schülerinnen und Schüler in den unteren (5-7) als auch häufig in den oberen Jahrgängen (8-10) können verschiedene Situationen wie Stress, Ängste oder Konflikte im Schulalltag belastend sein. Diese Probleme können sich negativ auf ihre schulischen Leistungen auswirken und sie somit daran hindern, ihre Ziele zu erreichen. Deshalb ist es wichtig, Hilfe in Anspruch zu nehmen und sich Unterstützung zu suchen. Diese finden die Schüler*innen der RSA in der BERATUNG.

Unser Angebot:

  • Persönliche Beratungsgespräche mit unseren ausgebildeten und erfahrenen Beratungslehrerinnen
  • Hilfe bei Herausforderungen im privaten und schulischen Bereich wie Mobbing, Streitigkeiten mit anderen Schülerinnen und Schülern, Selbstmotivation, Selbstzweifel...
  • Mediation bei Konflikten zwischen Schülerinnen und Schülern oder Schülerinnen und Schülern und Lehrerinnen und Lehrern
  • Im Bedarfsfall: Kontaktaufnahme zur schulpsychologischen Beratungsstelle in Unna
  • Möglichkeit der Beratung während der Unterrichtszeit, zu der die zu beratende Person freigestellt wird
  • Im Bedarfsfall: Notfallberatung in akuten Situationen
  • Nutzung eines Beratungsraums, der zu Beratungszwecken verwendet wird und abseits (Wahrung der Anonymität) des Hauptgebäudes gelegen ist

5.2.5. Probleme, die Schülerinnen und Schüler belasten können

Wie bereits in den eingeführten Kapiteln erwähnt, gibt es ein großes Spektrum an Problemen, die Schülerinnen und Schülern in ihrem schulischen Alltag belasten und beeinflussen:

  • Panik
    sozial, beziehungstechnisch, fachbezogen, …
  • Ärger
    mit Eltern, Freundinnen, Freunden, Peergroups, Lehrerinnen und Lehrern, …
  • Mobbing
    Attacken im Internet, Bloßstellungen über Instagram, Beleidigungen auf dem Schulhof oder in der Klasse, …
  • Schulabsentismus
    Fernbleiben der Schule, „No-Bock“-Haltung, fehlende Strukturen, …
  • Stress
    nicht erbrachte schulische Leistungen, Versagensängste, fehlende Zukunftsperspektive, ...
  • Gewalt
    in der Familie, im Freundeskreis, in den Medien,...

5.2.6. Wer bietet Beratung an der RSA an?

An der RSA stehen den Schülerinnen und Schülern zwei Beratungslehrerinnen (Frau Bußmann und Frau Holtmann) als Ansprechpartnerinnen zur Verfügung. Beide Lehrerinnen haben eine spezielle Ausbildung im Bereich der Beratung und sind geschult, Schülerinnen und Schüler in schwierigen Situationen zu unterstützen und sie in ihrem Prozess zu begleiten und passende Lösungsstrategien zu finden.

Den Beratungslehrerinnen steht ein Beratungsraum zur Verfügung. Eine Beratung kann während der Unterrichtszeit erfolgen; die zu beratende Person wird für die Zeit der Beratung von den Klassenleitungen und den Fachlehrerinnen und Fachlehrern freigestellt.

5.2.7. Die Rolle der Beratungslehrerinnen

Die Beratungslehrerinnen der RSA sind Ansprechpartnerinnen für Schülerinnen und Schüler (manchmal auch für deren Erziehungsberechtigte oder Lehrerinnen und Lehrer), wenn es um Probleme, Fragen oder sonstige zu klärende Angelegenheiten geht. Sie bieten ihre Unterstützung bei schulischen oder privaten Herausforderungen wie Mobbing, Konflikten oder Selbstmotivation an und begleiten die Schülerinnen und Schüler auch über einen längeren Zeitraum mit Gesprächen.

In der Funktion der Beratungslehrerin sind wir neutrale und vertrauenswürdige Gesprächspartnerinnen, die gemeinsam mit dem Schüler oder der Schülerin Lösungen entwickeln und bei Bedarf weitere Hilfen vermitteln. Dabei sind wir zur Verschwiegenheit verpflichtet und bieten damit einen geschützten Raum für vertrauliche Gespräche. Der Einbezug der Erziehungsberechtigten erfolgt immer nur nach Absprache mit der Schülerin oder dem Schüler und dient dem Ziel, eine bestmögliche Unterstützung zu gewährleisten. Im Rahmen einer Selbst- oder Fremdgefährdung sind die Beratungslehrerinnen jedoch verpflichtet, direkten Kontakt mit der Schulleitung, dem Elternhaus und weiteren Dienststellen (Polizei, Jugendamt, ...) aufzunehmen.

5.2.8. Weitere Unterstützung durch Netzwerke in Lünen und Umgebung

Das Netzwerk für die Beratungsarbeit an der Realschule Altlünen umfasst folgende Institutionen und Einrichtungen:

  • Schulpsychologische Beratungsstelle Unna
  • Kinder- und Jugendärzte
  • Erziehungsberatungsstellen
  • Beratungsstellen mit interkulturellem Hintergrund
  • Freie Praxen (Psychotherapie)
  • Schulseelsorge
  • Jugendamt
  • Ansprechpartner für schulische Suchtprävention
  • Kinder- und Jugendpsychiatrie/-psychologie in Krankenhäusern und Kliniken in der Region
  • Familienberatungsstellen in Lünen und Umgebung
  • Beratungsstellen für Suchtfragen, wie zum Beispiel die Suchtberatung im Caritasverband Lünen
  • Psychotherapeutische Praxen in Lünen und Umgebung
  • Beratungsstellen für sexuelle Aufklärung und Familienplanung, wie z.B. Pro Familia
  • Krisendienste wie die Telefonseelsorge oder das Kriseninterventionsteam (KIT) der Stadt Lünen

Durch die Zusammenarbeit mit diesen Institutionen und Einrichtungen können Schülerinnen und Schüler sowie ihre Erziehungsberechtigten eine umfassende Unterstützung erfahren.

5.2.9. Wie läuft eine Beratung ab?

Städtische Realschule Altlünen - Maßnahmen zur Sicherung des Schulerfolgs

Die Grundsätze unserer schulischen Beratung sind:

Freiwilligkeit:
Niemand wird zur Beratung gezwungen.

Vertraulichkeit:
Alles, was besprochen wird, bleibt vertraulich (außer bei akuter Gefahr).

Hilfe zur Selbsthilfe:
Die Beratung gibt keine Patentlösungen vor sondern hilft, eigene Lösungsstrategien zu finden.

Unsere Beratung ist vertraulich und findet in einem geschützten Rahmen statt. Wir als Beratungslehrerinnen sind uns bewusst, dass die Schülerinnen und Schüler, die sich an uns wenden, unterschiedliche kulturelle Hintergründe und Bedürfnisse haben können. Auch Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf benötigen möglicherweise eine spezielle Unterstützung. Wir stellen uns daher bereits im Vorfeld auf die individuellen Voraussetzungen und Hintergründe der Schülerinnen und Schüler ein. Wir hören den Schülerinnen und Schülern aufmerksam zu und helfen ihnen dabei, ihre Situation zu verstehen und passende Lösungsstrategien zu finden. Die Schülerinnen und Schüler haben die Möglichkeit, ihre Gedanken und Gefühle auszudrücken und erhalten Unterstützung bei der Entwicklung von individuellen Handlungsmöglichkeiten. Es ist wichtig, dass die Schülerinnen und Schüler sich frühzeitig Hilfe suchen, um Probleme nicht zu vergrößern oder weitere negative Auswirkungen auf den Schulalltag zu vermeiden.

Bekanntmachung der Beratungsmöglichkeiten:
Es ist wichtig, dass die Schülerinnen und Schüler sowie die Lehrkräfte über die Beratungsmöglichkeiten informiert werden. Dies wird über die Homepage unserer Schule sowie durch Ankündigungen in den Klassenpflegschaften bekannt gegeben.

Aufbau einer Vertrauensbasis:
Als Beratungslehrerin ist es wichtig, eine Vertrauensbasis zu den Schülerinnen und Schülern aufzubauen. Eine vertrauensvolle Atmosphäre kann durch empathisches Zuhören, die Verwendung von unterstützenden Gesten und die Bereitschaft, die Schülerinnen und Schüler in ihrer Situation zu verstehen, geschaffen werden.

Erstgespräch: Im Erstgespräch sollten die Probleme, Herausforderungen und Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler besprochen werden. Es ist wichtig, die Schülerinnen und Schüler zu ermutigen, ihre Gefühle und Gedanken offen auszudrücken und ihnen zu versichern, dass ihre Anliegen vertraulich behandelt werden.

Erarbeitung eines Lösungsansatzes:
In Zusammenarbeit mit den Schülerinnen und Schülern können mögliche Lösungsansätze für ihre Probleme erarbeitet werden. Es ist wichtig, gemeinsam mit den Schülerinnen und Schülern realistische Ziele zu setzen und die Schritte zu besprechen, die notwendig sind, um diese Ziele zu erreichen.

Begleitung:
Als Beratungslehrerinnen können wir den Schülerinnen und Schülern eine längere Begleitung anbieten, um sicherzustellen, dass sie bei der Umsetzung ihrer Lösungsansätze unterstützt werden. Hierbei können regelmäßige Treffen vereinbart werden, um den Fortschritt zu überprüfen und bei Bedarf Anpassungen vorzunehmen.

Eine mögliche Beratungssituation könnte wie folgt aussehen:
Ein 14-jähriger Schüler namens Max kommt zur Beratungslehrerin, da er seit einigen Wochen unter starken Kopfschmerzen und Schlafproblemen leidet. Nach einem einfühlsamen Gespräch stellt sich heraus, dass Max sich in der Schule gestresst fühlt, da er das Gefühl hat, den hohen Erwartungen seiner Eltern sowie Lehrerinnen und Lehrern nicht gerecht zu werden. Zudem hat er in der Schule Schwierigkeiten, mit anderen Schülerinnen und Schülern Kontakt aufzunehmen und fühlt sich oft allein und isoliert.
Die Beratungslehrerin hört Max aufmerksam zu und ermutigt ihn, über seine Gefühle und Ängste zu sprechen. Gemeinsam erarbeiten sie verschiedene Strategien, um den Stress in der Schule zu reduzieren und den Umgang mit den eigenen Ansprüchen zu verbessern. Die Beratungslehrerin gibt Max auch Tipps, wie er besser schlafen und entspannen kann. Außerdem spricht die Beratungslehrerin mit Max darüber, welche weiteren Unterstützungsangebote es gibt und bietet an, ihn bei Bedarf an eine schulpsychologische Beratungsstelle weiterzuleiten.
Durch die Beratung fühlt sich Max verstanden und unterstützt. Er geht gestärkt aus der Beratung heraus und hat neue Strategien, um mit seinen Herausforderungen umzugehen.

5.2.10. Wie vereinbare ich einen Termin?

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Schülerinnen und Schüler wenden sich selbstständig an die Beratungslehrerinnen, um einen individuellen Termin zu vereinbaren.

Die Schülerinnen und Schüler können über Edupage oder auch über Flyer in den Klassenräumen oder im Sekretariat in Erfahrung bringen, wer Beratungslehrerin an der RSA ist.

Um einen Termin für eine Beratung zu vereinbaren, können sich die Schülerinnen und Schüler direkt an Frau Bußmann oder Frau Holtmann wenden und sich über ihre Sprechstunden und Erreichbarkeit informieren.

Nachfolgend kontaktieren sie diese über Mail (Edupage) und bitten um einen Termin. Die Beratungslehrerinnen werden dann den nächsten freien Termin benennen und ihn mündlich oder über Edupage an die entsprechenden Schülerinnen und Schüler weitergeben. Diese sollten sich das Datum eintragen und auch der entsprechenden Fachlehrkraft oder Klassenleitung Bescheid geben, dass sie in dieser Stunde nicht am Unterricht teilnehmen werden.

5.2.10.1. Sprechstunden und Erreichbarkeit

Die Sprechstunden sind den jeweils aktuellen Stundenplänen der Beratungslehrerinnen zu entnehmen. Diese können über Edupage eingesehen oder über das Sekretariat in Erfahrung gebracht werden.

Frau Bußmann
Beratungsraum im Zwischenbau
Mail: bussmann@rs-altluenen.de

Frau Holtmann
Raum 210
Mail: holtmann@rs-altluenen.de

5.3. Förderkonzept / Inklusionskonzept????

5.4. Konzept zur Sucht- und Drogenprävention

5.4.1. Einleitung

Unsere Schülerinnen und Schüler verbringen bei uns an der Schule einen großen Teil ihrer Zeit, die Realschule Altlünen ist für sie daher nicht nur ein zentraler Lernort, sondern auch ein sozialer Lebensraum.
Um Suchtverhalten frühzeitig vorzubeugen, besteht eine besonders wichtige Aufgabe für uns in der Gesundheitserziehung darin, unsere Schülerinnen und Schüler möglichst aller Schulstufen, aber speziell auch ab der Jahrgangsstufe 8, über die biologischen, psychologischen und sozialen Folgen des Konsums aufzuklären.
Hierzu gehört vor allem die Aufklärung über Alkohol, Tabak und (E-)Zigaretten, Cannabis und illegale Substanzen, aber auch über Glücksspiel und die exzessive Mediennutzung.
Eine besondere Bedeutung erlangt dabei auch die Stärkung der Persönlichkeit, der Risiko- und Lebenskompetenzen, der Orientierung und Reflexion im Umgang mit täglichen Anforderungen und der Prävention.
Hinzu kommt die notwendige Aufklärung über Impulskontrollstörungen, etwa durch Essstörungen.
Aus diesem Grund bieten wir systematische und nachhaltige Möglichkeiten zur Prävention von Drogen- und Suchtgefahren, welche wir als einen elementar wichtigen Baustein unserer Erziehungsarbeit ansehen.

5.4.2. Pädagogische und rechtliche Rahmenbedingungen

5.4.2.1. Bezug zum Leitbild

An unserer Schule sind klare Regeln für den Umgang mit Suchtmitteln bestimmt worden. Dazu gehört auch das Verbot des Konsums legaler Suchtstoffe. Diese leiten sich aus der rechtlichen Grundlage des Runderlasses "Gesundheitsförderung in der Schule; Suchtprävention“ des Ministeriums für Schule und Bildung vom 28. März 2023 (ABl. NRW. 05/23) ab.
Problematisch bleibt für die Schule die Auseinandersetzung mit Cannabisprodukten: das Cannabisgesetz (kurz: CanG) des Bundesministeriums für Gesundheit ermöglicht den legalen Besitz und Konsum von Cannabis unter bestimmten Voraussetzungen für Personen ab 18 Jahren und ist zum 1. April 2024 in Kraft getreten. Die Frage ist, welche Risiken damit gerade für junge Erwachsene einhergehen. Dies betrifft vordergründig eher volljährige Schülerinnen und Schüler, aber auch jüngere Schülerinnen und Schüler sollten unbedingt für die Risiken, die mit dem Cannabiskonsum verbunden sind, sensibilisiert werden.
Unsere Schule befindet sich damit mitten im Spannungsfeld von Legalisierungsinitiativen bis zur Befürwortung vorhandener gesetzlicher Vorschriften bzw. verstärkten Einschränkung der Verfügbarkeit von Suchtmitteln generell.
Gerade durch die Neuerungen des Konsums von Cannabis soll die Suchtprävention gestärkt werden.
In diesem Zusammenhang bietet die Kooperation mit der Kriminalpolizei Dortmund einen starken Rahmen, in welcher auch weitere (illegale) Drogen und Rauschmittel thematisiert werden.

5.4.2.2. rechtliche Rahmenbedingungen

An unserer Schule sind klare Regeln für den Umgang mit Suchtmitteln notwendig. Dazu gehört auch das Verbot des Konsums legaler Suchtstoffe.
Eine für uns rechtliche Grundlage bildet dazu der Runderlass "Gesundheitsförderung in der Schule; Suchtprävention“ des Ministeriums für Schule und Bildung vom 28. März 2023 (ABl. NRW. 05/23).
Zum Alkoholverbot an Schulen siehe § 54 Abs. 5 Schulgesetz NRW (BASS 1-1); zum Rauchverbot an Schulen siehe § 54 Abs. 6 Schulgesetz NRW in Verbindung mit dem Nichtraucherschutzgesetz NRW (BASS 21-91 Nr. 3).
Des Weiteren sind die §§ 4, 9 und 10 des Jugendschutzgesetzes (JuSchG) zu beachten.
Werden der Realschule Altlünen Tatsachen bekannt, die den Verdacht begründen, dass entgegen den Bestimmungen des § 9 Jugendschutzgesetz (JuSchG) in Kiosken und Gaststätten in der Nähe der Schule an Schülerinnen und Schüler Alkohol und/oder Tabakprodukte abgegeben werden, so ist dies der zuständigen Ordnungsbehörde in Lünen zu melden. Auch das Jugendamt der Stadt Lünen sowie die ortsansässige Polizeidienststelle sind durch die Übersendung einer Durchschrift der Meldung zu unterrichten.

5.4.2.3. Bezug zum Referenzrahmen NRW/ Qualitätstableau NRW

Im Referenzrahmen NRW lässt sich unser Konzept zur Drogen- und Suchtprävention dem Bereich der Schulentwicklung – übergreifende Themen – Erziehung und Prävention zuordnen. Im Handlungsfeld Suchtprävention werden neben weiteren Informationen zu Lern- und Arbeitsmaterialien auch weitere Akteurinnen und Akteure genannt, die zur Unterstützung herangezogen werden können.

5.4.3. SMARTe Ziele

Die Vermeidung und/oder das Hinauszögerung des Einstiegs in den Konsum legaler und illegaler Drogen, die Früherkennung und Frühintervention bei riskantem Konsumverhalten sowie die Verringerung von Missbrauch und Sucht sind spezifische Ziele, wenn es um eine Drogen- und Suchtprävention geht.Daher soll die Drogen- und Suchtprävention in die jährliche Unterrichtsplanung der einzelnen Fächer fest verankert (messbar) und durchgeführt werden (ausführbar). Die Umsetzung obliege dabei der zuständigen Fachkollegin/ dem zuständigen Fachkollegen (realistisch). Am Ende einer jeden Unterrichtsreihe ist somit terminiert, dass eine entsprechende Präventionsarbeit stattgefunden hat. Der Wissenszuwachs der Schülerinnen und Schüler ist hierbei elementar und sollte durch Evaluationsbögen einzuholen. Unsere schulische Drogen- und Suchtprävention ist also bemüht, die Schülerinnen und Schüler zu selbstverantwortlichen Individuen zu erziehen. Es sollte ihnen nach jeder Unterrichtseinheit mehr gelingen, eine autonome Lebensführung zu gestalten, welche die Entstehung von Suchtformen verhindert und bestenfalls zum Abbau evtl. bereits vorhandenen Suchtformen beiträgt. In Bezug auf Suchtmittel geht es dabei jeweils um einen gesundheitlich und rechtlich angemessenen Umgang mit psychoaktiven Mitteln und um die Vermeidung von Missbrauchsverhalten, da der Konsum von Substanzen, wie in unserer Gesellschaft generell, zum Lebensalltag unserer Schülerinnen und Schülern gehört.
Dabei wird das System Schule mit allen Facetten von Gebrauch über Missbrauch bis hin zu Abhängigkeit konfrontiert. Genau darauf müssen wir als Fachkolleginnen und Kollegen in unserem Schulalltag einzelfallorientiert handlungssicher und kompetent reagieren können.

5.4.4. Inhaltliche Ausgestaltung/ Umsetzung

Im Rahmen des Biologie-, Politik- und Sozialwissenschaftlichen Unterrichts werden hier ab Klasse 8 Unterrichtsreihen zum Problem des Alkoholmissbrauchs, Tabak- und Cannabiskonsums durchgeführt. Aktuell wird in den o.g. Fächern im Rahmen von teils fallstudienartigen Unterrichtseinheiten die Lebenswirklichkeit der Schülerinnen und Schüler direkt angesprochen.Der Konsum von Substanzen gehört, wie in unserer Gesellschaft generell, zum Lebensalltag unserer Schülerinnen und Schülern. Dabei wird das System Schule mit allen Facetten von Gebrauch über Missbrauch bis hin zu Abhängigkeit konfrontiert. Genau darauf müssen wir als Fachkolleginnen und Kollegen in unserem Schulalltag einzelfallorientiert handlungssicher und kompetent reagieren können.
Wenn von Drogenkonsum gesprochen wird, sind meist illegale Suchtmittel gemeint. Deren Herstellung, Handel und Besitz ist nach den Regeln des Betäubungsmittelgesetzes verboten. Doch nicht jede Sucht entsteht durch den Konsum von legalen und/oder illegalen Suchtmitteln.
Suchtprävention an unserer Schule soll daher in den nachfolgenden Bereichen stattfinden:

  • Frühe Suchtprävention und Förderung der Lebenskompetenz
  • Förderung des Nichtrauchens
  • Förderung eines verantwortungsvollen Umgangs mit Alkohol
  • Prävention des Missbrauchs von Cannabis und anderen illegalen Drogen

5.4.5. Evaluation

Wirkungsvolle und langfristige Suchtprävention bedarf einer guten Implementierung in den Schulalltag und einer fachlichen Auseinandersetzung des gesamten Kollegiums mit diesem Thema. Die o.g. Fächer Biologie, Politik und das Differenzierungsfach Sozialwissenschaft können hier nur der Anfang sein. Auch bieten die Fächer Chemie, Religion und Wirtschaft, aber auch Deutsch Ansatzpunkte für die unterrichtliche Behandlung, die es jährlich zu evaluieren gilt.

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