Schulkultur und Schulleben
6.1.1. Einleitung
Classroom Management
Unter dem Begriff Classroom-Management fassen wir alle Unterrichtsaktivitäten und Verhaltensweisen einer Lehrkraft an der Realschule Altlünen (RSA) zusammen, die zur Gestaltung und Gewährleistung eines geordneten Unterrichtsverlaufs beitragen und damit eine hohe Mitarbeit und ein geringes Fehlverhalten anstreben.
Ziel des Classroom-Managements ist eine Stärkung von Präsenz und Klarheit im Auftreten, bei Unterrichtsanweisungen und beim Setzen und Einhalten von Regeln. Außerdem dient das Classroom-Management der Schulung in vielschichtigem Wahrnehmen des Unterrichtsgeschehens und unmittelbarem Adressieren von Störungen sowie der Etablierung einer respektvollen, freundlichen und offenen Grundhaltung als Vorbild und Grundlage für eine gute Schüler-Lehrer-Beziehung. Ziel ist schließlich ein gemeinsam gestalteter Rahmen, der Schülerinnen und Schülern (individuell) strukturierte Lernumgebungen schafft, die ihnen bestmögliche Lern- und Entwicklungschancen bieten.
Das an der RSA bereits eingeführte Unterstützungsband wird in das Classroom-Management integriert.
6.1.2. Classroom Management - Klassenführung
Guter Unterricht zeichnet sich nicht dadurch aus, dass Störungen möglichst effektiv von der Lehrkraft unterbunden werden, sondern dadurch, dass diese Unterbrechungen und Störungen erst gar nicht auftreten. Wir verstehen unter effektivem Classroom Management das Schaffen einer Unterrichtsatmosphäre, in der Kinder und Jugendliche gerne und wissbegierig sowie aktiv lernen.
Grundsätze des Classroom Managements:
Classroom-Management...
- ... trägt in erheblichem Maße zur Strukturierung guten Unterrichts bei.
- ... basiert auf einer guten Lehrer-SuS-Beziehung. Es ist ein präventiv angelegtes Vorgehen, das all die Aktivitäten des Lehrers umfasst, mit denen er die Rahmenbedingungen des Unterrichts optimiert und Störungen erst gar nicht aufkommen lässt.
- ... besteht zum überwiegenden Teil aus Handeln – und zum geringsten Teil aus Reden.
- ... ergänzt eine gute Vorbereitung auf den Unterricht. Rituale und Verfahrensabläufe werden dadurch verbessert.
- angelehnt an Kiel, Frey u. Weiß: „Trainingsbuch Klassenführung“, Klinkhardt Verlag. 2013
6.1.3.1. Bezug zum Leitbild
Das Leitbild der Realschule Altlünen beinhaltet im Leitsatz „Identität und Auftrag der Schule“ den Grundsatz, dass Schüler*innen „… in einer angstfreien, wertschätzenden und respektvollen Schulatmosphäre“ lernen können.
An dieser Stelle knüpft das Unterstützungsband an, denn es soll genau diesen wertschätzenden, respektvollen Umgang aller am Schulleben beteiligten im Schulalltag vermittelt und einüben. Durch regelmäßige Wiederholung der Regeln und Rituale des Unterstützungsbands werden respektvolle Umgangsformen etabliert, die allen Beteiligten bekannt sind und letztendlich als verbindliche Verhaltensregeln gelten. Dadurch verfestigt sich eine in vielerlei Hinsicht positive Schulatmosphäre.
Darüber hinaus wird das produktive Arbeitsklima gestärkt, da sich die Unterrichtsführung störungspräventiv gestaltet. Daraus ergibt sich, dass Lehr- und Lernzeit effektiv und konstruktiv genutzt werden kann, sodass alle Schüler*innen mitgenommen werden können.
In dem Leitsatz „Erziehung und Werte“ ist formuliert, dass Wertschätzung unser pädagogisches Handeln prägt, dass wir uns auf positive Ressourcen focussieren und den Schüler*innen Verantwortung für die Gemeinschaft vermitteln.
Auch hier setzt das Unterstützungsband an. Schüler*innen werden allgemeingültige Regeln des Lebens in einer Gemeinschaft vermittelt. Durch deren Einhaltung erleben die Schüler*innen Anerkennung und erhalten ein regelmäßiges positives Feedback.
Die verbindlich festgelegten Umgangsformen stellen weiterhin eine Grundlage für ein wertschätzendes Miteinander dar, in dem sich sowohl die Lehrer*innen als auch die Schüler*innen wohlfühlen und die Schule gern besuchen. Das Schulleben ist geprägt von einem respektvollen Zusammensein und verwirklicht dadurch eine positive Atmosphäre.
Hieran knüpft der Leitsatz „Interne Zusammenarbeit“ an, der festlegt, dass alle am Schulleben Beteiligten „…eine offene Gesprächskultur durch einen freundlichen und höflichen sowie wertschätzenden Umgang miteinander“ pflegen. „Dabei sehen die Erwachsenen sich als Vorbild für die Schüler*innen.“
Für die Verwirklichung einer solchen Gesprächs- und Umgangskultur haben die Lehrer*innen eine pädagogische Verantwortung. Um diese allerdings zu verwirklichen, reicht die alleinige Vermittlung von Werten nicht aus. Darüber hinaus ist Lehrer*innen bewusst, dass sie eine Vorbildfunktion haben. Um dieser gerecht zu werden, gehen sie mit gutem Beispiel voran.
Weiterhin ist im Leitsatz „Unterricht“ formuliert, dass wir unsere Schüler*innen bestmöglich auf die Ausbildung und das Berufsleben vorbereiten. Das Einhalten der dort herrschenden Regeln und Normen wird im schulischen Rahmen eingeübt und verfestigt. Dadurch werden die Schüler*innen auf ihre Zukunft vorbereitet.
6.1.3.2. rechtliche Rahmenbedingungen
Die Verknüpfung mit dem Schulgesetz ergibt sich im Ersten Teil Allgemeine Grundlagen im Ersten Abschnitt Auftrag der Schule in § 2 Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule.
6.1.3.3. Bezug zum Referenzrahmen NRW/ Qualitätstableau NRW
Innerhalb des Referenzrahmens lässt sich das Unterstützungsband für Schüler*innen in verschiedenen Dimensionen verorten:
Dimension 1.3 Schulzufriedenheit und Außenwirkung
Kriterium 1.31.Die Qualität der schulischen Arbeit wirkt sich positiv auf die Zufriedenheit aller an Schule Beteiligten aus.
A2 Die an Schule Beteiligten besuchen die Schule gerne, fühlen sich dort wohl und werden wertgeschätzt.
Dimension 2.3- Klassenführung
Kriterium 2.3.1. Die Klassenführung unterstützt die Lernprozesse.
A1 Methoden des „Classroom Managements“ werden effektiv eingesetzt.
A6 Die Unterrichtsführung bzw. Organisation der Arbeitsprozesse ist störungspräventiv und effizient.
A8 Lehr- und Lernzeit werden effektiv genutzt, auch im Vertretungsunterricht.
Dimension 2.4.- Schülerorientierung und Umgang mit Heterogenität
Kriterium 2.4.2 Unterricht findet in einer konstruktiven Lernatmosphäre statt.
A1 Der Umgang miteinander ist geprägt von Geduld, Respekt, Vertrauen, Wertschätzung und Anerkennung.
Dimension 3.1- Werte- und Normenreflexion
Kriterium 3.1.2 Die Schule hat Regeln und Rituale für das schulische Zusammenleben auf der Grundlage reflektierter Werte entwickelt.
A1 Die Schule erarbeitet, wo rechtliche Spielräume es zulassen, verbindliche Verhaltens- und Verfahrensregeln für alle Beteiligten in einem partizipativen Prozess.
A2 Die Verhaltens- und Verfahrensregeln sind allen Beteiligten bekannt.
A4 In der Schule wird sich über den Einsatz von Ritualen in Unterricht und Schulleben verständigt.
Dimension 3.2- Kultur des Umgangs miteinander
Kriterium 3.2.1 Der Umgang miteinander ist von gegenseitigem Respekt und gegenseitiger Unterstützung geprägt.
A1 Alle fühlen sich in der Schule wertgeschätzt, respektiert und akzeptiert und erfahren Anerkennung.
A2 Alle an Schule Beteiligten achten einander und arbeiten vertrauensvoll unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Perspektiven zusammen.
A3 Die Haltung der Lehrerinnen und Lehrer und des Weiteren schulischen Personals ist von pädagogischer Verantwortung und professioneller Sorge geprägt.
A4 Die Schule pflegt eine wertschätzende und respektvolle Kommunikations- und Gesprächskultur.
A5 Die Schule unterstützt Schülerinnen und Schüler darin, einander Anerkennung zu zeigen.
A8 Alle an Schule Beteiligten sind sich darüber bewusst, dass sie Vorbild für andere sein können.
6.1.4. SMARTe Ziele
Damit wir eine angstfreie, wertschätzende und respektvolle Atmosphäre an der Realschule Altlünen schaffen, ….
- vereinheitlichen wir pädagogische Rituale (Klassenstandards). (Spezifisches Ziel)
- überprüfen wir nach einem halben Jahr, ob die Regeln umgesetzt wurden. SuL werden zu den einzelnen Themen, ihrer Umsetzung und der Wirksamkeit befragt. (Messbares Ziel)
- sind der Schülerschaft die vereinheitlichten Methoden präsent und sie werden nicht als "verhandelbar" begriffen. (Attraktivität des Ziels)
- werden die Maßnahmen von den SuS als sinnvoll angesehen und mitgetragen. (Realistisches Ziel)
- werden alle Details nach der Einführung in der KL-Stunde umgesetzt. (Terminierung des Ziels)
6.1.5. Inhaltliche Ausgestaltung/ Umsetzung
Klassenstandards der RSA (Schülerband)
Das Schülerband, im Folgenden Klassenstandards genannt, umfasst Regeln und Rituale, um ein gutes Zusammenleben an der RSA zu gewährleisten. Diese während den Fortbildungen zur pädagogischen Geschlossenheit im November 2023 und April 2024 aufgestellten Regeln und Rituale sorgen für Einheitlichkeit und Transparenz. Die Lehrer*innen verantworten die Einhaltung der Regeln seitens der Schüler*innen.
Folgende Regeln und Rituale wurden beschlossen:
Begrüßungsrituale:
Um bereits am Stundenanfang für Transparenz und Sicherheit zu sorgen, soll ein einheitlicher Beginn ritualisiert werden. So können Unruhen verringert und gegenseitig wertschätzende Begrüßungsformen eingeführt werden.
Danach werden die benötigten Materialien auf den Tisch gelegt, damit Ruhe einkehrt und die Begrüßung stattfinden kann.
Die Jahrgänge 5 und 6 stellen sich vor jeder Unterrichtsstunde im Flur an der Wand des entsprechenden Klassenraumes auf und warten darauf, dass die Lehrkraft sie in den Klassenraum holt.
Hierbei sollten alle Schüler*innen persönlich begrüßt werden, wodurch die Lehrkraft zum „positiven“ Gastgeber des nachfolgenden Unterrichts wird und für einige Sekunden ein persönlicher Kontakt zu allen Schüler*innen entsteht. Nachgewiesen ist, dass die persönliche Begrüßung in Kombination mit freundlichen, kurzen Kommentaren die Wahrscheinlichkeit von Unterrichtsstörungen für die erste Hälfte des Unterrichts signifikant verringert.
Handyregel:
Es wurde vereinbart, dass die Schüler*innen zu Beginn des Unterrichts ihre Handys abgeben. Diese werden in eine Handygarage oder auf das Pult gelegt. Sollte gegen diese Vorschrift verstoßen werden, wird das Handy umgehend eingesammelt. Ein Erziehungsberechtigter kann es zwischen 14.00 Uhr und 14.30 im Sekretariat abholen. Wird es nicht abgeholt, kann der/die Schüler*in es am Ende des folgenden Unterrichtstages abholen.
Pünktlichkeit:
Damit der Unterrichtsbeginn reibungslos ablaufen kann, ist es wichtig, dass alle Schüler*innen pünktlich zum Unterricht erscheinen. Nur so kann gewährleistet werden, dass Unterrichtsstörungen am Stundenanfang durch verspätetes Eintreten in den Klassenraum vermieden werden. Kommt es dennoch zu Verspätungen, werden diese durch die Fachlehrkraft bei EduPage eingetragen. So bekommen sowohl Schüler*innen als auch Eltern Rückmeldung zur Verspätung. Die Einträge im Klassenbuch werden durch die Klassenleitung kontrolliert, sodass bei vermehrten Verspätungen Eltern- und/oder Schüler*innengespräche veranlasst werden können. Kommt ein Schüler/ eine Schülerin im Zeitraum zwischen den Ferien 4x zu spät, so veranlasst die Klassenlehrkraft, dass der Schüler bzw. die Schülerin über einen gewissen Zeitraum 15 Minuten vor dem regulären Unterricht in der Schule erscheint. Dokumentiert wird das durch einen Verspätungszettel, in den der Zeitpunkt des Erscheinens eingetragen und von einer Lehrkraft unterschrieben wird.
Toilettengänge während des Unterrichts:
Toilettengänge können und dürfen nicht verboten werden. Tatsächlich stellen sie im Alltag immer wieder Unterrichtsstörungen dar, z.B. wenn die Schüler*innen sich melden und um Toilettengang bitten. Damit diese Unterrichtsstörungen vorgebeugt werden, gehen die Schüler*innen einzeln zur Toilette und tragen ihre Abwesenheitszeit in ein im Klassenraum bereitgelegtes Heft („Toiletten-Heft“) ein. Dafür muss im Klassenraum eine sichtbare Uhr angebracht sein. Diese Regelung sorgt dafür, dass bei auftretenden Beschädigungen im Schulgebäude nachvollzogen werden kann, wer sich außerhalb eines Klassenraums im Gebäude aufgehalten hat. Das Handy bleibt während des Toilettengangs bei der Lehrkraft.
Kaugummi:
Kaugummis gehören nicht in den Unterricht. Sie sind ausschließlich während der Klassenarbeiten erlaubt.
Essen/Trinken während des Unterrichts:
Die Frage nach dem Trinken im Unterricht kann im Schulalltag immer wieder für Unterrichtsstörungen sorgen. Deshalb ist es den Schüler*innen während des Unterrichts grundsätzlich erlaubt ohne zu fragen aus einer wiederverschließbaren Flasche zu trinken. Der Verzehr von Cola und/oder Energy-Drinks ist verboten. Die Flasche muss im Anschluss unaufgefordert wieder in der Schultasche verstaut werden.
Der Verzehr von Speisen ist während des Unterrichts untersagt.
Hoddies/Kappen/Mützen:
Um während des Unterrichts ein respektvolles Miteinander zu gewährleisten, sind Kapuzen, Kappen oder Mützen während des Unterrichts abzunehmen. Umhängetaschen werden ebenfalls abgelegt. Diese Gegenstände haben nichts auf dem Tisch zu suchen, sie werden auf oder in die Schultasche gelegt. Dies geschieht selbstständig und ohne explizite Aufforderung durch die Lehrkraft.
Unterrichtsende:
Die Unterrichtsstunde wird ausnahmslos durch die Lehrkraft beendet. Falls es sich um die letzte Unterrichtsstunde handelt, werden alle Stühle hochgestellt, Vorhänge zurückgezogen und alle Fenster geschlossen. Es bleibt im Ermessen der Lehrkraft, inwiefern eine persönliche und/oder ritualisierte Verabschiedung erfolgt.
Zusammengefasst bedeutet das die folgende Vorgehensweise, die in Form eines DIN A Plakates in jedem Unterrichtsraum präsent sein muss.
6.2.1. Einleitung
Wir führen an der Städtischen Realschule Altlünen sowohl Klassenfahrten als auch jahrgangsübergreifende Fahrten durch um unsere Schülerinnen und Schüler stark zu machen für ein aktives, dialogbereites und konstruktiv-kritisches Handeln, damit sie am gesellschaftlichen Leben teilnehmen können.
Einen besonderen Stellenwert in der Schullaufbahn jeder Schülerin und jedes Schülers haben in diesem Rahmen Klassenfahrten, freiwillige Tagesfahrten sowie die Wandertage.
Sie sind geprägt durch die Vorfreude auf die Fahrt, durch die neuen Erkenntnisse und Erfahrungen, die gewonnen werden können sowie durch zahlreiche Erlebnisse und „Bilder“, die man oft noch Jahre nach der Fahrt als Erinnerung in sich trägt.
Daher haben wir ein Konzept für die Schulfahrten an der Städtischen Realschule Altlünen entwickelt. Durch diese Fahrten sollen die Persönlichkeitsbildung, die Teambildung, sportliche Kompetenz und die politische Bildung der Schülerinnen und Schüler gestärkt werden. Diese Vereinbarungen wurden in den Schulgremien (Schulpflegschaft, Lehrerkonferenz) beraten und diskutiert und von der Schulkonferenz beschlossen und sind Teil des Schulprogramms unserer Schule.
Das Fahrtenkonzept der Städtischen Realschule Altlünen sieht die Teilnahme jeder Schülerin und jedes Schülers an der „Kennenlernfahrt“ in der Jahrgangsstufe 5 und einer Klassenfahrt im Jahrgang 7 und der Abschlussfahrt im Jahrgang 10 als mehrtägige Fahrten vor. Des Weiteren finden verpflichtende Tagesfahrten in Klasse 6 (Xanten) und Klasse 10 (Gedenkstätte Steinwache) im Rahmen des Geschichtsunterrichts statt. Diese Fahrten verfolgen pädagogische und inhaltliche Ziele, ergänzen den regulären Unterricht und werden - dem Alter der Schülerinnen und Schüler angemessen - gemeinsam von der Lerngruppe und der verantwortlichen Lehrkraft geplant und vorbereitet.
Die dienstrechtlichen Grundlagen des Konzeptes sind durch das Schulgesetz und durch die Dienstordnung gegeben. Unabdingbar ist zudem, die Bestimmungen des sogenannten „Wanderlasses“ (Wanderrichtlinien – WRL) beim Fahrtenkonzept präzise zu berücksichtigen. Genaueres regelt die Bass 14 – 12 unter Punkt Nr. 2 mit den Richtlinien für Schulfahrten basierend auf dem RdErl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung v. 26. 4. 2013 – 222-6.08.01.18.01-112135/13, der wiederum auf dem 1.RdErl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung v. 19. 3. 1997 (BASS 14 – 12 Nr. 2) basiert.
Unter dem Titel „Allgemeines“ wird dort folgende allgemeine Zielsetzung von Schulfahrten festgelegt: „Schulfahrten sind Bestandteile der Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schulen. Sie dienen ausschließlich Bildungs- und Erziehungszwecken und müssen einen deutlichen Bezug zum Unterricht haben, aus dem Schulprogramm erwachsen und im Unterricht vor- und nachbereitet werden.“
Die Schulkonferenz legt gemäß § 65 Absatz 2 Nummer 6 Schulgesetz NRW (SchulG – BASS 1 – 1) ein Fahrtenprogramm für das jeweilige Schuljahr fest, durch das die Anzahl, die Dauer sowie die Kostenobergrenze bestimmt werden.
6.2.2.1. Bezug zum Leitbild
Durch unser Fahrtenkonzept unterstützen wir unsere Leitbilder 4 (Schulleben), 2 (Erziehung und Werte) und 6 (externe Zusammenarbeit) und 8 (besonderes Profil der Schule) als Teil der ganzheitlichen Bildung und Erziehung.
6.2.2.2. Rechtliche Rahmenbedinungen
- Nach § 40 Abs. 6 Satz 1 Nr. 5 SchulG stimmt der Schulelternbeirat der Aufstellung von Grundsätzen für die Durchführung von Schulfahrten zu. Alle Schulfahrten haben sich an diesen Grundsätzen zu orientieren. Die Vertretung für Schülerinnen und Schüler ist nach § 33 Abs.1 SchulG ebenfalls zu beteiligen.
- Klassen- und Kursfahrten sollen grundsätzlich im Inland durchgeführt werden. In begründeten Ausnahmefällen kann eine Schulfahrt auch ins Ausland unternommen werden, insbesondere, wenn sie in Verbindung mit besonderen Sportangeboten, z. B. einem Ski-Kurs, durchgeführt wird.
- „Studienfahrten innerhalb Deutschlands sollen grundsätzlich einschließlich Hin- und Rückreise nicht länger als acht Kalendertage dauern.“ An der RSA dauern die Fahrten zwischen 1 und 7 Tagen.
- Die Genehmigung der Schulfahrten als Schulveranstaltung erteilt die Schulleiterin oder der Schulleiter aufgrund eines rechtzeitig vor Beginn zu stellenden Antrags.Soweit nicht gewährleistet ist, dass Reisekostenmittel in ausreichender Höhe zur Verfügung stehen, darf die Dienstreise nicht genehmigt werden.
- Aufsichtspflichten bzw. fachliche Voraussetzungen “ Schwimmen/ Skifahren und Reiten (s. Runderlass des Ministeriums für Schule und Bildung v. 03.01.20 zur Sicherheitsförderung im Schulsport in den Kapiteln 3, 7 und 10)
6.2.2.3. Bezug zum Referenzrahmen Schulqualität NRW
Das Fahrtenkonzept lehnt sich bezüglich des Referenzrahmens NRW an den Bereich „3 Schulkultur“ an.
Es unterstützt die „Kultur des Umgangs miteinander“ (3.2), da die ausgewählten mehrtägigen Fahrten das soziale Miteinander in den Vordergrund rücken und die Tagesfahrten die Auseinandersetzung mit den eigenen Werten fördern.
Des Weiteren ist das Konzept ein wichtiger Aspekt für ein schülerorientiertes, „gestaltetes Schulleben“ (3.5), das die Bedürfnisse der Schüler*innen nach gemeinsamen Erfahrungen berücksichtigt.
6.2.3. SMARTe Ziele
Die Klassen- / Kursfahrten sollen den Zusammenhalt der Schüler*innen in den Klassen- und Jahrgangsstufen stärken und ihnen einen neuen Einblick in ihre kulturelle Umwelt geben.
6.2.4. Inhaltliche Ausgestaltung/ Umsetzung
Mehrtägige Fahrten:
|
JAHRGANG |
Pflicht/ freiwillig |
THEMA |
|
Klasse 5 (2.Hj.) |
Pflicht |
Kennlernfahrt, 1-2 Übernachtungen (z.B. Ökostation Rünthe, Jugendherberge Cappenberger See, Jugendherberge Nottuln…) |
|
Klasse 7 |
Pflicht |
Klassenfahrt 5 Tage mit variablem Ziel erste Woche nach den Osterferien |
|
Klasse 8-10 |
freiwillig |
Parisfahrt, 3 Tage, (alle 3 Jahre, erste Woche nach den Osterferien), (Französischfachschaft) |
|
Klasse 10 |
Pflicht |
Abschlussfahrt Alle Klassen vorzugsweise gleichzeitig (2. komplette Woche nach den Sommerferien) |
Eintägige Fahrten:
|
Klasse 6 |
Pflicht |
Tagesfahrt nach Xanten im Rahmen des Geschichtsunterrichts Klassenlehrer*innen und Geschichtslehrer*innen |
|
Klasse 9 |
freiwillig |
Tagesfahrt nach Amsterdam (Frau Abendroth) |
|
Klasse 10 |
Pflicht |
Fahrt zur Steinwache in Dortmund |
|
Klasse 10 |
freiwillig |
Tagesfahrt nach Bergen – Belsen (Frau Abendroth) |
|
Klasse 10 |
freiwillig |
Tagesfahrt nach Berlin (Frau Abendroth) |
6.2.5. Evaluation
Zur Klassenfahrt zählt nicht nur die Durchführung, vielmehr ist diese in drei Zeitabschnitte gegliedert, zu denen auch die Vor- und Nachbereitung zählt. Um den Erfolg einer Fahrt zu messen, werden die Schüler*innen zu ihrer Meinung im Nachgang befragt. Die Bewertung dieser Fahrt hat den Sinn, dass eine kontinuierliche Verbesserung der Fahrt als schulische Veranstaltung und ein Überdenken der Fahrteninhalte und -ziele stattfindet.
6.3.1. Einleitung
Der Schulsanitätsdienst an der Realschule Lünen-Altlünen wurde eingerichtet, um die Sicherheit und das Wohlbefinden der Schulgemeinschaft zu fördern. Ziel ist es, Schülerinnen und Schülern Grundkenntnisse in Erster Hilfe zu vermitteln und sie zur Übernahme von Verantwortung im Schulalltag zu befähigen. Der Schulsanitätsdienst (kurz SSD) stärkt soziale Kompetenzen, das Gemeinschaftsgefühl und leistet einen wertvollen Beitrag zur Schulkultur.
6.3.2. Pädagogische und rechtliche Rahmenbedingungen
Bezug zum Leitbild
Der Schulsanitätsdienst unterstützt zentrale Leitsätze des Leitbildes der RSA:
Leitsatz 2: Verantwortung für die Gemeinschaft wird vermittelt, indem Schüler*innen aktiv in die Erstversorgung eingebunden werden.
Leitsatz 4: Durch die Zusammenarbeit im Team entsteht ein Wir-Gefühl, das den Schulsanitätsdienst zu einem wichtigen Bestandteil des Schullebens macht.
Leitsatz 6: Externe Zusammenarbeit wird durch Kooperationen mit Rettungsdiensten und Organisationen wie dem Deutschen Roten Kreuz (DRK) gewährleistet.
Rechtliche Rahmenbedingungen
Das Konzept des Schulsanitätsdienstes orientiert sich an den rechtlichen Vorgaben des Schulgesetzes NRW, insbesondere den Paragraphen zur Gesundheitsförderung und Sicherung eines optimalen Lernumfelds:
- 2 Abs. 2 Schulgesetz NRW (Bildungs- und Erziehungsauftrag): Die Schule hat die Aufgabe, Schülerinnen zu verantwortungsbewussten und hilfsbereiten Persönlichkeiten zu erziehen. Der SSD erfüllt diese Verpflichtung, indem er Schülerinnen befähigt, im Notfall eigenständig und verantwortlich zu handeln.
- 42 Abs. 6 Schulgesetz NRW (Gesundheitsförderung): Schulen sollen Gesundheitsförderung in den Unterricht und das Schulleben integrieren. Der SSD unterstützt dieses Ziel, indem er gesundheitliche Themen praxisnah und nachhaltig in den Schulalltag integriert.
- 3 Abs. 3 Schulgesetz NRW (Förderung von Sozialkompetenzen): Der SSD leistet einen Beitrag zur Förderung von Sozialkompetenzen, wie Hilfsbereitschaft und Teamarbeit, durch regelmäßige Einsätze und Schulungen.
Darüber hinaus tragen externe Schulungspartner wie das Deutsche Rote Kreuz dazu bei, dass die Ausbildung der Schulsanitäter*innen qualitätsgesichert und auf dem neuesten Stand ist. Dies entspricht den Vorgaben zur Sicherstellung einer qualitativ hochwertigen Zusammenarbeit mit externen Institutionen.
Bezug zum Referenzrahmen NRW
Der Schulsanitätsdienst greift mehrere Bereiche des Referenzrahmens Schulqualität NRW auf und trägt zur nachhaltigen Schulentwicklung bei:
- Schulkultur und Wertevermittlung: Der SSD stärkt die Schulkultur durch die Förderung von Verantwortung und Empathie. Schüler*innen entwickeln ein Bewusstsein für gesellschaftliche Werte und tragen zur positiven Atmosphäre bei.
- Gesundheit und Bewegung: Der SSD thematisiert die Bedeutung von Prävention und Gesundheitsförderung. Dies erfolgt durch Erste-Hilfe-Schulungen, regelmäßige Übungen und Einsätze bei Schulveranstaltungen, wie Sportfesten.
- Professionalisierung: Die Teilnahme am SSD vermittelt den Schülerinnen berufliche Kompetenzen, wie Stressbewältigung und Verantwortungsbewusstsein. Diese Fähigkeiten sind im späteren Berufsleben von großem Vorteil und bereiten die Schülerinnen auf ihre zukünftigen Aufgaben vor.
- Qualitätsentwicklung und Evaluation: Der SSD wird in den Jahresarbeitsplan integriert und regelmäßig evaluiert. Dabei wird sichergestellt, dass die Maßnahmen den Qualitätsstandards der Schule entsprechen und kontinuierlich verbessert werden können.
6.3.3. Smarte Ziele
- Spezifisch: Schüler*innen werden zu Schulsanitätern ausgebildet, um Notfallsituationen zu bewältigen.
- Messbar: Anzahl der Einsätze, regelmäßige Treffen und Schulungen werden dokumentiert.
- Attraktiv: Schüler*innen übernehmen eine verantwortungsvolle Rolle im Schulalltag.
- Realistisch: Jährlich werden 15 neue Schulsanitäter*innen ausgebildet.
- Terminiert: Einführung des Programms zu Beginn jedes Schuljahres; regelmäßige Reflexion alle 6 Monate.
6.3.4.Inhaltliche Ausgestaltung/ Umsetzung
Ausbildung
Die Ausbildung der Schulsanitäter*innen bildet die Grundlage für den Schulsanitätsdienst. Sie wird von zertifizierten externen Partnern, wie dem Deutschen Roten Kreuz (DRK), durchgeführt und orientiert sich an aktuellen Standards der Ersten Hilfe. Die Inhalte der Schulung umfassen unter anderem die stabile Seitenlage, Herz-Lungen-Wiederbelebung (HLW), Wundversorgung und den Umgang mit akuten Notfällen wie Bewusstlosigkeit oder allergischen Reaktionen.
Der Schwerpunkt der Ausbildung liegt auf praxisorientiertem Lernen. Die Schüler*innen üben die Anwendung der erlernten Maßnahmen in realitätsnahen Szenarien und stärken so ihr Vertrauen in ihre Fähigkeiten, in Notfällen kompetent handeln zu können. Durch diese praxisnahe Herangehensweise werden nicht nur wichtige Erste-Hilfe-Kenntnisse vermittelt, sondern auch Verantwortungsbewusstsein und Selbstsicherheit gefördert.
Da es sich um eine eintägige Ausbildung handelt, bei denen die Maßnahmen aus dem Bereich "Straßenverkehr" wegelassen werden, kann die an der RSA durchgeführte Schulsanitäterausbildung nicht als Ersatz für den Erste-Hilfe-Kurs für einen spätere Führerschein herangezogen werden.
Durchgeführt wird die Ausbildung zu Beginn des Jahrgangs 9 mit Schüler*innen, die sich freiwillig zum Schulsanitätsdienst gemeldet haben.
Um die Finanzierung der Ausbildung sicherzustellen, arbeitet die Schule eng mit dem Förderverein zusammen. Dieser übernimmt die Kosten für die Erste-Hilfe-Kurse, sodass alle interessierten Schüler*innen der Jahrgangsstufen 9 und 10 teilnehmen können. Wahlweise können auch externe Sponsoren für die Finanzierung herangezogen werden.
Die Ausbildung findet zu Beginn des Schuljahres statt, um die neuen Schulsanitäter*1innen frühzeitig in das bestehende Team einzubinden und ihren Einsatz im Schulalltag zu ermöglichen.
Organisation
Die Organisation des Schulsanitätsdienstes gewährleistet einen reibungslosen Ablauf und die ständige Einsatzbereitschaft im Schulalltag. Zentrale Elemente der Organisation sind die Planung der Bereitschaftsdienste, die regelmäßige Kommunikation zwischen den Schulsanitäter*innen und die Verwaltung des benötigten Materials.
Für die Einsätze wird ein Dienstplan von den Koodinatoren erstellt, der die Bereitschaftsdienste der Schulsanitäter*innen regelt. Dieser Plan wird immer zu Beginn der Ferien erneuert und richtet sich nach den Stundenplänen der Schüler*innen. Nach der Ausbildung werden zuerst Teams gebildet, in denen immer mindestes ein im Vorjahr ausgebildeter Schulsanitäter mit anwesend ist. Nach den Weihnachtsferien werden die Teams dann neu gebildet, entsprechend der Wünsche der Schüler*innen.
Der Dienstplan hängt gut sichtbar im Verwaltungsflur an der Korkwand.
Die Materialien für die Erstversorgung, wie Verbandszeug, Desinfektionsmittel und Rettungsdecken, werden in einem "Notfallrucksack" bereitgehalten. Dieser wird zentral in der Lehrergarderobe aufbewahrt, um in Notfällen schnell zugänglich zu sein. Die regelmäßige Überprüfung und Nachfüllung des Notfallrucksacks liegt in der Verantwortung der Schulsanitätskoordinatoren, die dies in Zusammenarbeit mit den Schulsanitäter*innen durchführt.Die Schulsänitäter*innen sind in beiden großen Pausen in der Pausenhalle zu finden. Zur Dokumentation der Dienste unterschreiben die Teams beim Abholen des Notfall-Rucksacks in einem ausgehängten Kalender.
Regelmäßige Treffen der Schulsanitäter*innen fördern den Austausch und die Weiterentwicklung des Dienstes. Während dieser Treffen werden Einsätze reflektiert, mögliche Herausforderungen besprochen und organisatorische Fragen geklärt. Zudem dienen die Treffen der Planung von Aktivitäten, wie Schulungen oder Öffentlichkeitsarbeit, die die Arbeit des Schulsanitätsdienstes weiter professionalisieren und seine Sichtbarkeit im Schulalltag erhöhen sollen. So bleibt der Schulsanitätsdienst ein dynamisches und gut funktionierendes Element der Schulgemeinschaft
6.3.5. Evaluation
Die Evaluation des Schulsanitätsdienstes ist ein wesentlicher Bestandteil, um die Qualität und Effektivität des Konzepts sicherzustellen. Sie erfolgt regelmäßig und umfasst verschiedene Methoden, um alle relevanten Aspekte der Umsetzung und Wirkung zu analysieren.
Die Reflexion der Einsätze bildet einen wichtigen Bestandteil der Evaluation. Nach jedem Einsatz treffen sich die beteiligten Schulsanitäter*innen, um die Situation zu besprechen und daraus mögliche Verbesserungen abzuleiten. Diese Reflexion ermöglicht es, Stärken zu identifizieren und Schwachstellen im Ablauf zu beheben.
Ein zentrales Element der Evaluation ist die Dokumentation aller Einsätze. Jede Situation, in der der Schulsanitätsdienst aktiv wird, soll in einem Formblatt ähnlich dem Verbandsprotokoll aufgezeichnet. Diese Dokumentationen dienen nicht nur als Nachweis über die geleistete Arbeit, sondern ermöglichen auch eine systematische Analyse der Einsätze im Hinblick auf Häufigkeit, Art der Notfälle und Reaktionszeiten.
Zum Ende des Schuljahres soll zukünftig eine Gesamtevaluation durchgeführt werden, die von den Koordinatoren organisiert wird. Dabei werden alle gesammelten Daten und Rückmeldungen zusammengetragen und analysiert. Auf dieser Grundlage werden konkrete Maßnahmen zur Weiterentwicklung des Schulsanitätsdienstes formuliert, wie etwa die Optimierung der Organisation oder die Erweiterung des Ausbildungsprogramms.