Unterricht

Unterricht

14-3.1 Leistungskonzep

3.1. Fachübergreifendes Leistungskonzept

3.1.1. Gesetzliche Grundlagen

$ 48 Grundsätze der Leistungsbewertung (SchG)

  1. Die Leistungsbewertung soll über den Stand des Lernprozesses der Schülerin oder des Schülers Aufschluss geben; sie soll auch Grundlage für die weitere Förderung der Schülerin oder des Schülers sein. Die Leistungen werden durch Noten bewertet. Die Ausbildungs- und Prüfungsordnungen können vorsehen, dass schriftliche Aussagen an die Stelle von Noten treten oder diese ergänzen.
  2. Die Leistungsbewertung bezieht sich auf die im Unterricht vermittelten Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten. Grundlage der Leistungsbewertung sind alle von der Schülerin oder dem Schüler im Beurteilungsbereich „Schriftliche Klassenarbeiten“ und im Beurteilungsbereich „Sonstige Leistungen im Unterricht“ erbrachten Leistungen. Beide Beurteilungsbereiche sowie die Ergebnisse zentraler Lernstanderhebungen werden bei der Leistungsbewertung angemessen berücksichtigt.
  3. Bei der Bewertung der Leistungen werden folgende Notenstufen zu Grunde gelegt:
    1. sehr gut (1) Die Note „sehr gut“ soll erteilt werden, wenn die Leistung den Anforderungen in besonderem Maße entspricht.
    2. gut (2) Die Note „gut“ soll erteilt werden, wenn die Leistung den Anforderungen voll entspricht.
    3. befriedigend (3) Die Note „befriedigend“ soll erteilt werden, wenn die Leistung im Allgemeinen den Anforderungen entspricht.
    4. ausreichend (4) Die Note „ausreichend“ soll erteilt werden, wenn die Leistung zwar Mängel aufweist, aber im Ganzen den Anforderungen noch entspricht.
    5. mangelhaft (5) Die Note „mangelhaft“ soll erteilt werden, wenn die Leistung den Anforderungen nicht entspricht, jedoch erkennen lässt, dass die notwendigen Grundkenntnisse vorhanden sind und die Mängel in absehbarer Zeit behoben werden können.
    6. ungenügend (6) Die Note „ungenügend“ soll erteilt werden, wenn die Leistung den Anforderungen nicht entspricht und selbst die Grundkenntnisse so lückenhaft sind, dass die Mängel in absehbarer Zeit nicht behoben werden können.

  4. Werden Leistungen aus Gründen, die von der Schülerin oder dem Schüler nicht zu vertreten sind, nicht erbracht, können nach Maßgabe der Ausbildungs- und Prüfungsordnung Leistungsnachweise nachgeholt und kann der Leistungsstand durch eine Prüfung festgestellt werden.
  5. Verweigert eine Schülerin/ein Schüler die Leistung, so wird dies wie eine ungenügende Leistung bewertet.
  6. Neben oder an Stelle der Noten nach Absatz 3 kann die Ausbildungs- und Prüfungsordnung ein Punktsystem vorsehen. Noten- und Punktsystem müssen sich wechselseitig umrechnen lassen.

$ 6 Leistungsbewertung, Klassenarbeiten, Nachteilsausgleich

  1. Die Leistungsbewertung richtet sich nach § 48 Schulgesetz NRW.
  2. Zum Beurteilungsbereich „Sonstige Leistungen“ gehören alle im Zusammenhang mit dem Unterricht erbrachten mündlichen und praktischen Leistungen sowie gelegentliche kurze schriftliche Übungen in allen Fächern. Die Leistungen bei der Mitarbeit im Unterricht sind bei der Beurteilung ebenso zu berücksichtigen wie die übrigen Leistungen.
  3. Die Beurteilungsbereiche „Schriftliche Klassenarbeiten“ und „Sonstige Leistungen im Unterricht“ sowie die Ergebnisse zentraler Lernstanderhebungen werden bei der Leistungsbewertung angemessen berücksichtigt.
  4. Schülerinnen und Schüler erhalten eine Lernbereichsnote, wenn nach Maßgabe dieser Verordnung ein Lernbereich integriert unterrichtet wird.
  5. Nicht erbrachte Leistungsnachweise gemäß § 48 Absatz 4 Schulgesetz NRW sind nach Entscheidung der Fachlehrerin oder des Fachlehrers nachzuholen oder durch eine Prüfung zu ersetzen, falls dies zur Feststellung des Leistungsstandes erforderlich ist.
  6. Die Förderung in der deutschen Sprache ist Aufgabe des Unterrichts in allen Fächern. Häufige Verstöße gegen die sprachliche Richtigkeit in der deutschen Sprache müssen bei der Festlegung der Note angemessen berücksichtigt werden. Dabei sind insbesondere das Alter, der Ausbildungsstand und die Muttersprache der Schülerinnen und Schüler zu beachten.
  7. Bei einem Täuschungsversuch 1. kann der Schülerin oder dem Schüler aufgegeben werden, den Leistungsnachweis zu wiederholen, 2. können einzelne Leistungen, auf die sich der Täuschungsversuch bezieht, für ungenügend erklärt werden oder 3. kann, sofern der Täuschungsversuch umfangreich war, die gesamte Leistung für ungenügend erklärt werden.
  8. Einmal im Schuljahr kann pro Fach eine Klassenarbeit durch eine andere, in der Regel schriftliche, in Ausnahmefällen auch gleichwertige nicht schriftliche Leistungsüberprüfung ersetzt werden. In den modernen Fremdsprachen können Klassenarbeiten mündliche Anteile enthalten. Einmal im Schuljahr kann eine schriftliche Klassenarbeit durch eine gleichwertige Form der mündlichen Leistungsüberprüfung ersetzt Im Fach Englisch wird im letzten Schuljahr eine schriftliche Klassenarbeit durch eine gleichwertige Form der mündlichen Leistungsüberprüfung ersetzt.
  9. Soweit es die Behinderung oder der sonderpädagogische Förderbedarf einer Schülerin oder eines Schülers erfordert, kann die Schulleiterin oder der Schulleiter Vorbereitungszeiten und Prüfungszeiten angemessen verlängern und sonstige Ausnahmen vom Prüfungsverfahren zulassen. Entsprechendes gilt bei einer besonders schweren Beeinträchtigung des Lesens und Rechtschreibens. Die fachlichen Leistungsanforderungen bei Abschlüssen und Berechtigungen bleiben davon unberührt.

§ 44 Information und Beratung (SchG)

(2) Lehrerinnen und Lehrer informieren die Schülerinnen und Schüler sowie deren Eltern über die individuelle Lern- und Leistungsentwicklung und beraten sie. Ihnen sind die Bewertungsmaßstäbe für die Notengebung und für Beurteilungen zu erläutern. Auf Wunsch werden ihnen der Leistungsstand mitgeteilt und einzelne Beurteilungen erläutert. Dies gilt auch für die Bewertung von Prüfungsleistungen.

3.1.2. Grundsätze der Leistungsbewertung

Kompetenzerwartungen und Kriterien der Leistungsbewertung unserer Schule werden den Schülerinnen und Schülern und deren Eltern zu Beginn des Schuljahres transparent gemacht. Dies erfolgt durch die Klassenpflegschaftsversammlungen und unsere Homepage.

Die Beurteilungsbereiche und Leistungskriterien der schriftlichen Klassenarbeiten und der Sonstigen Mitarbeit werden durch die/den Fachkollegen*in erklärt. Dies umfasst die schriftliche, praktische oder alternative Klassenarbeit.

3.1.3. Bewertung der sonstigen Mitarbeit

Der Bewertungsbereich „Sonstige Mitarbeit“ erfasst die Qualität, die Quantität und die Kontinuität der mündlichen, schriftlichen und praktischen Beiträge im unterrichtlichen Zusammenhang.

Diese werden in einem kontinuierlichen Prozess vor allem auf der Grundlage von Diagnosen und Beobachtungen von Schülerhandlungen während des Schuljahres beurteilt. In den Fächern Sport, Musik und Kunst wird der individuelle Lernfortschritt des/der Schüler*in, Bewegungsausführung und Gestaltung bewertet. Die Objektivierbarkeit der fachlichen Leistungen erhöht sich von Klasse 5-10.

Folgende Kriterien der Leistungsbewertung "Sonstige Mitarbeit" gelten:

  • Aktive Beteiligung am Unterrichtsgespräch: „Mündliche Mitarbeit“
    Hier variieren die Kriterien der einzelnen Fachschaften, so dass diese detailliert in den schulinternen Lehrplänen der Fächer aufgelistet sind. Beschlossen wurde von der Lehrerkonferenz allerdings, dass auch in der mündlichen Mitarbeit das „Antworten in ganzen Sätzen“ von allen forciert werden soll.
  • Konstruktive Mitarbeit bei Partner- und Gruppenarbeiten
    • Selbstständige Themenfindung
    • Einbringen in die Arbeit der Gruppe
    • Mitarbeit, Einsatz und Ideenvielfalt in der Partner-, Gruppen- und Projektarbeit
    • Durchführung fachlicher Arbeitsanteile
    • Kooperation mit dem Lehrenden / Aufnahme von Beratung
    • Angemessene Form der Darstellung und Präsentation von Ergebnissen
  • Regelmäßiges und vollständiges Anfertigen der Hausaufgaben. Da das Anfertigen von Hausaufgaben nach §42 (3) SchG zu den Pflichten der Schüler/innen gehört, wird ein vermehrter Verstoß gegen diese Verpflichtung mit in der Leistungsbewertung berücksichtigt. Die Eltern werden von den Kolleg*innen, nach dreimaligem Vergessen über unsere Schul-App schriftlich informiert.
  • Schriftliche und mündliche Lernzielkontrollen (Tests)
  • Heft-, Mappenführung
    • Qualität der Aufgaben:
      • umfassend bearbeitet
      • eigenständig angefertigt
      • übersichtlich aufbereitet
    • Vollständigkeit:
      • Deckblatt (passend zum Fach)
      • Gliederung
      • Arbeitsblätter
      • Seitennummerierung
      • Quellenangaben
      • Arbeitsblätter
    • Sauberkeit und Ordnung:
      • Schrift gut lesbar
      • Überschriften hervorgehoben
      • Seitenrand beachtet
      • Datum
      • nicht geknickt/ eingerissen
      • frei von Kritzeleien
    • Weitere formale Kriterien:
      • Pünktlichkeit der Abgabe
      • Rechtschreibung und Zeichensetzung beachtet
  •  
  • Freiwillige Leistungen:
    Übernahme von Referaten und Protokollen u.a. zur tendenziellen Verbesserung der "Sonstigen Mitarbeit". Die Schüler*innen können von den Fachkolleg*innen eine Rückmeldung über ihre Leistung erhalten.

Eltern werden an Elternsprechtagen und Beratungstagen in persönlichen Gesprächen (ggf. telefonisch) und über unsere Schul-App über den Leistungsstand der Kinder unterrichtet. Dabei geben die Fachkolleg*innen aufgrund ihrer Beobachtungen Rückmeldungen und zeigen den Eltern - nicht nur in Lern- und Förderplänen bzw. Lern- und Förderempfehlungen - Wege zur Verbesserung der Sonstigen Mitarbeit auf.

Im Unterricht der Fächergruppe I (D,M,E, WP1) nimmt die Sonstige Mitarbeit einen Stellenwert von 50% ein, im Unterricht der Fächergruppe II sind es 100%.

3.1.4. Anzahl der schriftlichen Klassenarbeiten

Klassenarbeiten an der Realschule, ab der Klasse 7 Realschulbildungsgang der Sekundarschule nach § 20 Absatz Nummer 1 und Bildungsgang der Erweiterungsebene der Sekundarschule nach § 20 Absatz 8 Nummer 2.

VV zu § 6
6.1 zu Absatz 1
6.1.1 Für die Zahl und die Dauer der schriftlichen Klassenarbeiten gilt:

Klassenarbeiten an der Realschule,
ab der Klasse 7 Realschulbildungsgang der Sekundarschule nach § 20 Absatz 8 Nummer 1 und Bildungsgang der Erweiterungsebene der Sekundarschule nach § 20 Absatz 8 Nummer 2

Klasse

Deutsch

Englisch

Mathematik

Wahlpflicht-
unterricht

Anzahl

Dauer (nach Unterrichts-stunden)

Anzahl

Dauer
(nach Unterrichts-stunden)

Anzahl

Dauer
(nach Unterrichts-stunden)

Anzahl

Dauer
(nach Unterrichts-stunden)

5

6

1

6

bis zu 1

6

bis zu 1

-

-

6

6

1

6

bis zu 1

6

bis zu 1

-

-

7

5-6

1-2

5-6

1

5-6

1

5-6

bis zu 1

8

4-5

1-2

4-5

1-2

4-5

1-2

4-5

1

9

4-5

2-3

4-5

1-2

4-5

1-2

4-5

1-2

10

3-5

2-3

3-5

1-2

3-5

2

4-5

1-2

Wird in den Ergänzungsstunden in den Klassen 9 und 10 eine Fremdsprache unterrichtet, werden in jedem Schuljahr vier Klassenarbeiten von ein bis zwei Unterrichtsstunden geschrieben. Im 2. Halbjahr der Klasse 10 ist sicherzustellen, dass in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik jeweils mindestens eine schriftliche Klassenarbeit zur Vorbereitung auf die Zentrale Prüfung 10 geschrieben wird. Sofern lediglich eine Klassenarbeit im 2. Halbjahr der Klasse 10 geschrieben wird, findet in diesem Halbjahr § 6 Absatz 8 APO-S I keine Anwendung.

Für das Fach Englisch an der RSA:

In der Jahrgangstufe 7 werden im ersten Halbjahr zwei Klassenarbeiten und eine mündliche Prüfung durchgeführt, im zweiten Halbjahr zwei Klassenarbeiten geschrieben.

Im Jahrgang 8 liegen zwei Klassenarbeiten im ersten und zwei Klassenarbeiten + Lernstandserhebung im zweiten Halbjahr.

In der Jahrgangsstufe 9 und 10 schreibt das Fach Englisch im ersten Halbjahr eine Arbeit und führt anstelle der zweiten Klassenarbeit eine mündliche Prüfung durch. Im zweiten Halbjahr werden im Jahrgang 9 zwei Klassenarbeiten, im Jahrgang 10 nur eine und die Zentrale Prüfung geschrieben.

Für das Fach Deutsch an der RSA:

Die Anzahl der Klassenarbeiten in der Jahrgangsstufe 7 sind im ersten Halbjahr auf zwei und im zweiten Halbjahr auf drei festgelegt. Als alternative Klassenarbeit werden in der Jahrgangsstufe 7 eine Lesekiste und im Jahrgang 8 ein Lapbook erstellt.

In Jahrgang 8 sind zwei Klassenarbeiten im ersten und zwei Klassenarbeiten + Lernstandserhebung im zweiten Halbjahr vorgesehen.

Die Jahrgangsstufen 9 schreibt jeweils zwei Klassenarbeiten pro Halbjahr. Im Jahrgang 10 werden im ersten Halbjahr zwei und im zweiten Halbjahr eine Klassenarbeit und die Zentrale Prüfung geschrieben.

Für das Fach Mathematik an der RSA:

In der Jahrgangsstufe 5 wird im zweiten Halbjahr eine Klassenarbeit durch eine andere schriftliche Leistungsüberprüfung ersetzt.

Die Anzahl der Klassenarbeiten in der Jahrgangsstufe 7 ist auf drei Klassenarbeiten im ersten Halbjahr und zwei Klassenarbeiten im zweiten Halbjahr festgesetzt.

In Jahrgang 8 liegen zwei Klassenarbeiten im ersten und zwei Klassenarbeiten + Lernstandserhebung im zweiten Halbjahr.

Für die Jahrgangsstufen 9 sind jeweils zwei Klassenarbeiten pro Halbjahr festgelegt. Im Jahrgang 10 werden im ersten Halbjahr zwei und im zweiten Halbjahr eine Klassenarbeit und die Zentrale Prüfung geschrieben.

Für den Wahlpflichtbereich I an der RSA:

Im WP1 Bereich werden in den Jahrgängen 7 und 8 jeweils zwei Klassenarbeiten pro Halbjahr geschrieben. In den Jahrgangsstufen 9 und 10 sind jeweils zwei Klassenarbeiten pro Halbjahr vorgesehen. In Technik und Informatik kann dabei eine praktische oder mündliche Arbeit eine schriftliche Leistung ersetzen.

3.1.5. Bewertung der schriftlichen Arbeiten

Die Kompetenzerwartungen und die Leistungsbewertung sind in den schulinternen Lehrplänen hinterlegt. Die Mitteilung des Erwartungshorizontes (schriftlich oder mündlich) obliegt der jeweiligen Lehrkraft.

Bei der Leistungsüberprüfung können grundsätzlich geschlossene, halboffene und offene Aufgaben eingesetzt werden, wobei der Anteil an offenen Aufgaben je nach Jahrgangsstufe ansteigen soll.

Pro Tag darf nur eine schriftliche Klassenarbeit geschrieben werden. Für Nachschreibetermine kann Frau Vogt als Schulleiterin Ausnahmen zulassen.

Die Gesamtnote einer schriftlichen Arbeit wird von allen Fachschaften über die prozentuale Richtigkeit ermittelt, wobei die Klassenarbeiten nach einem Punktesystem bewertet werden.

Die Lehrerkonferenz hat sich für ein einheitliches Bewertungsraster für alle Fächer verbindlich entschieden, welches der prozentualen Einteilung der Notenstufen bei den Zentralen Prüfungen am Ende der Jahrgangsstufe 10 entspricht. An der Realschule-Altlünen wird dabei jedem Kollegen, jeder Kollegin ein pädagogischer Spielraum von 3% nach oben bei einfachen Klassenarbeiten eingeräumt.

1

100 – 87

%

2

86 – 73

3

72 – 59

4

58 - 45

5

44 - 18

6

17 - 0

 

3.1.6. Feedback zu schriftlichen Klassenarbeiten

An der Realschule Altlünen haben sich die Fachschaften der Fächergruppe 1 darauf geeinigt, den Schüler/innen und deren Eltern nach der Korrektur der Arbeit ein Feedback zu den Kompetenzerwartungen zu geben. Dies erfolgt in der Form eines schriftlichen Kommentars oder eines Beiblattes zur Arbeit.

3.1.7. Individuelle Förderpläne, Lern- und Förderempfehlungen

§ 1 Recht auf Bildung, Erziehung und individuelle Förderung (SchG)

(1) Jeder junge Mensch hat ohne Rücksicht auf seine wirtschaftliche Lage und Herkunft und sein Geschlecht ein Recht auf schulische Bildung, Erzie­hung und individuelle Förderung. Dieses Recht wird nach Maßgabe dieses Gesetzes gewährleistet.

(2) Die Fähigkeiten und Neigungen des jungen Menschen sowie der Wille der Eltern bestimmen seinen Bildungsweg. Der Zugang zur schulischen Bildung steht jeder Schülerin und jedem Schüler nach Lern-bereitschaft und Leistungsfähigkeit offen.

$ 2 Abs. 8 (SchG)

Der Unterricht soll die Lernfreude der Schülerinnen und Schüler erhal­ten und weiter fördern. Er soll die Schülerinnen und Schüler anregen und befähigen, Strategien und Methoden für ein lebenslanges nach-haltiges Lernen zu entwickeln. Drohendem Leistungsversagen und anderen Beeinträchtigungen von Schülerinnen und Schülern begegnet die Schule unter frühzeitiger Einbeziehung der Eltern mit vorbeugenden Maßnahmen.

$ 50 Abs. 3 (SchG)

Die Schule hat den Unterricht so zu gestalten und die Schülerinnen und Schüler so zu fördern, dass die Versetzung der Regelfall ist. Schülerinnen und Schüler der Grundschule und der Sekundarstufe I, deren Versetzung gefährdet ist, wird zum Ende des Schulhalbjahres eine individuelle Lern- und Förderempfehlung gegeben. Sie sollen zudem die Möglichkeit an der Teilnahme eines schulischen Förderangebotes erhalten mit dem Ziel, unter Einbezug der Eltern erkannte Lern- und Leistungsdefizite bis zur Versetzungs-entscheidung zu beheben. Eine Lern- und Förderempfehlung erhalten Schülerinnen und Schüler der Grundschule und der Sekundarstufe I auch im Falle der Nichtversetzung am Ende des Schuljahres.

Gestaltung eines individuellen Förderplans

Individuelle Förderpläne sollten aussagekräftig sein hinsichtlich

  • Entwicklungsstand
  • Lernausgangslage
  • individuelle Stärken und Schwächen
  • Förderchancen und Förderbedarf
  • Förderaufgaben und Fördermaßnahmen
  • Einbeziehung außerschulischer Maßnahmen
Städtische Realschule Altlünen - Unterricht

Aber:

  • Beziehung auf das Wesentliche
  • realistisch
  • praktikabel
  • konkret (möglichst konkrete Handlungsaufträge)
  • transparent (mit Kolleginnen und Kollegen, ggf. mit Schülerin oder Schüler und Eltern abgesprochen bzw. erarbeitet)

Es wurden Pläne geschrieben, die entweder mit Textbausteinen bzw. mit ankreuzbaren Fördermöglichkeiten individuell auf die einzelnen Schüler angepasst werden können.

Individuelle Förderpläne

Auf der Grundlage der Halbjahreszeugnisse werden Beratungsgespräche angeboten um die individuellen Förderpläne zu besprechen. Dazu werden die Eltern der SchülerInnen eingeladen, die auf Grund des Halbjahreszeugnisses nicht versetzt wären bzw. deren geplanter Abschluss am Ende des 10. Schuljahres gefährdet ist. Die telefonischen Beratungsgespräche finden in der Woche nach der Halbjahreszeugnisausgabe statt. Die Eltern und SchülerInnen werden von den jeweiligen Fachlehrern*innen beraten, in deren Fächern mangelhafte Leistungen vorliegen. Die individuellen Förderpläne enthalten konkrete Maßnahmen zur Verbesserung und einen verbindlichen Zeitplan. Eine von den Eltern unterschriebene Kopie des Förderplans oder das Protokoll der Beratung werden in der Schülerakte abgeheftet.

3.1.8. Zeugnisbemerkungen

Neben individuellen Zeugnisbemerkungen, die die Leistungsbewertung, bzw. die Leistungsbereitschaft betreffen, stehen folgende Floskeln den Kollegen/innen in SchilD-Web zur Verfügung:

  • $Vorname$ sollte sich aktiver am Unterrichtsgeschehen beteiligen.
  • $Vorname$ sollte sich im Unterricht besser konzentrieren.
  • $Vorname$ muss die Heftführung ordentlicher gestalten.
  • $Vorname$ arbeitet durchgehend konzentriert im Unterricht mit.
  • $Vorname$ muss lernen, Hausaufgaben sorgfältig und regelmäßig zu erledigen.
  • $Vorname$ sollte sich aktiver am Unterricht beteiligen.
  • $Vorname$ erledigt die gestellten Aufgaben mit großer Sorgfalt und Ausdauer.
  • $Vorname$ nutzte im Rahmen des regelmäßigen Förderunterrichts das zur Verfügung gestellte Förderangebot aktiv, um selbstständig die Leistungen zu verbessern. $Vorname$ arbeitete sehr konzentriert und aufmerksam, führte die benötigten Materialien stets zuverlässig mit und erledigte die gestellten Aufgaben immer sorgfältig und ordentlich.
  • $Vorname$ nahm im Rahmen des regelmäßigen Förderunterrichts die zur Verfügung gestellten Förderangebote wahr. $Vorname$ arbeitete konzentriert und aufmerksam, führte die benötigten Materialien zuverlässig mit und erledigte die gestellten Aufgaben sorgfältig und ordentlich.
  • $Vorname$ nahm im Rahmen des regelmäßigen Förderunterrichts die zur Verfügung gestellten Förderangebote wahr. $Vorname$ arbeitete meistens konzentriert und aufmerksam, führte die benötigten Materialien in der Regel mit und erledigte die gestellten Aufgaben.
  • $Vorname$ nahm im Rahmen des regelmäßigen Förderunterrichts die zur Verfügung gestellten Förderangebote nicht wahr. $Vorname$ war häufig unkonzentriert, unaufmerksam und/oder führte die benötigten Materialien selten mit und bearbeitete die gestellten Aufgaben unvollständig.
  • $Vorname$ nahm im Rahmen des regelmäßigen Förderunterrichts die zur Verfügung gestellten Förderangebote nicht wahr. $Vorname$ war häufig unkonzentriert, unaufmerksam und/oder führte die benötigten Materialien selten mit und bearbeitete die gestellten Aufgaben unvollständig.
  • $Vorname$ konnte im Rahmen des Förderunterrichts nicht beurteilt werden, da die Mappe nicht abgegeben wurde.

Die gewählten Zeugnisbemerkungen werden auf den Zeugniskonferenzen auf Vorschlag des Klassenlehrers*in oder der Fachlehrkräfte festgelegt

3.1.9. Zeugnisnote

Grundlage für die Bildung der Zeugnisnote sind alle Klassenarbeiten und die Sonstige Mitarbeit (siehe 3. Bewertung der Sonstigen Mitarbeit).

Bei der Endnote des Versetzungszeugnisses geht es in erster Linie um die Entwicklung des Schülers, der Schülerin innerhalb des gesamten Schuljahres.

3.3. Methodenkonzept

Unsere Methodenkonzeption orientiert sich an den Anforderungen von Schülerinnen und Schülern, Eltern, Lehrkräften, unserem Leitbild, dem Referenzrahmen und dem Qualitätstableau NRW.

3.3.1. Pädagogische und rechtliche Rahmenbedingungen

Bezug zum Leitbild:

Das Leitbild bildet die Basis unserer Schulentwicklung und formuliert Leitziele und Qualitätsindikatoren. Wir unterstützen den individuellen und fachlichen Lernprozess durch:

  • differenzierten, schüler- und kompetenzorientierten Unterricht
  • Förderung eigenverantwortlichen und digitalen Lernens
  • Vermittlung von Strategien für lebenslanges Lernen
  • ganzheitliche Wahrnehmung und Förderung individueller Stärken
  • Zielsetzung des mittleren Bildungsabschlusses für alle Schülerinnen und Schüler

 

Bezug zum Referenzrahmen Schulqualität NRW:

  • Kriterium 2.6.2: Vielfältige methodische Zugänge und Lernformen berücksichtigen unterschiedliche Lernvoraussetzungen. Individuelle Lernausgangsanalysen und Lernprozessbeobachtungen sind integraler Bestandteil der Unterrichtsgestaltung.
  • Kriterium 2.2.2: Unterschiedliche Lernzugänge werden durch Methodenvielfalt und Mediennutzung ermöglicht.
  • Kriterium 2.2.4: Angemessene Formen kooperativen Lernens und selbstständigen Arbeitens werden berücksichtigt. Es werden Gelegenheiten für eigenständige Planungsprozesse geschaffen.

 

Bezug zum Qualitätstableau NRW:

  • Nach Qualitätstableau NRW 2017 (2.2.1.2): Die Schule fördert Lern-, Methoden- und Medienkompetenzen systematisch und bietet entsprechende Lerngelegenheiten.
  • Unterpunkt 2.2.4.1: Langfristiges Ziel ist das selbstständige und selbstregulierte Lernen der Schülerinnen und Schüler, unter Berücksichtigung ihrer Heterogenität.
  • Qualitätstableau NRW 2017 (2.8.1.1): Transparenter Unterricht mit klar strukturierten Methoden, Inhalten und Zielen.

 

Insgesamt zielt unser Konzept darauf ab, die Schülerinnen und Schüler zu befähigen, ihre Lernprozesse selbstständig zu gestalten und ihre individuellen Kompetenzen zu entwickeln.

3.3.2. SMARTe Ziele

  • Spezifisch: Ein sukzessiv aufgebautes, fachübergreifendes und verpflichtendes Methodenkonzept mit vielfältigen Methoden.
  • Messbar: Anzahl der eingesetzten Methoden, Lernerfolge der Schülerinnen und Schüler sowie die Weiterentwicklung des Unterrichts.
  • Akzeptiert: Unterstützt von Schülerinnen und Schülern, Elternvertretung sowie Lehrkräften.
  • Realistisch: Die Ziele, Inhalte und die Organisation sind aufgrund der Vorkenntnisse der Schülerinnen und Schüler aus der Grundschule und vorherigen Jahrgangsstufen sowie der Vorkenntnisse der Lehrkräfte aus fachspezifischen Fortbildungen realistisch.
  • Terminierbar: Laut Beschluss der Lehrerkonferenz und Schulkonferenz soll das Methodenkonzept mit Beginn des Schuljahres 2024/2025 eingeführt werden. Eine Evaluation erfolgt ein Jahr später, nachdem das Konzept in jeder Jahrgangsstufe einmal vollständig durchgeführt wurde.

3.3.3. Umsetzung

Die Lernkompetenz aller Schülerinnen und Schüler, also die Fähigkeit und Fertigkeit zum selbstständigen und eigenverantwortlichen Lernen, muss als Hauptziel im Sinne des lebenslangen Lernens betrachtet werden. Eine Methodenvielfalt fördert dieses Ziel, verbessert die Unterrichtsqualität und trägt zu höherer Motivation, Lernfreude und letztendlich zu größeren Erfolgen der Schülerinnen und Schüler bei. Die Schulgemeinschaft der Realschule Altlünen muss dieses Vorhaben unterstützen. Methoden müssen vermittelt, erlernt, inhaltsbezogen angewendet und regelmäßig trainiert werden. Unser bisheriges Methodenkonzept wurde in weiten Teilen als überholt betrachtet; die neuen fächerübergreifenden Methoden ersetzen dieses.

Die Hauptverantwortlichkeit für die Umsetzung und Evaluation des Methodenkonzepts trägt die Arbeitsgruppe „Methodenkonzept".

3.3.3.1. Niveau-/ und Binnendifferenzierung sowie individuelle Förderung

Die zunehmende Heterogenität der Schülerschaft stellt den Unterricht vor erhebliche Herausforderungen. Es gilt, die Lernenden so zu fördern, dass ihr individuelles Begabungspotenzial bestmöglich entfaltet wird. Schülerinnen und Schüler unterscheiden sich in verschiedenen Aspekten ihres Lernverhaltens: Motivation, Disziplin, Lerntempo, Leistungsvermögen, Lerninteresse und Vorwissen. Ein umfassendes und fächerübergreifendes Methodenkonzept unterstützt den Umgang mit diesen Unterschieden und fördert die Individualisierung des Lernens. Ein vielfältiges Methodenrepertoire kann die Motivation der Lernenden positiv beeinflussen. Je mehr Entfaltungs- und Gestaltungsmöglichkeiten eine Methode bietet, desto größer ist die Motivation der Schülerinnen und Schüler. Methoden können zudem die Disziplin im Unterricht beeinflussen. Insbesondere kooperative Methoden binden die Schülerinnen und Schüler aktiv in das Unterrichtsgeschehen ein und unterstützen ihre individuellen Lernbedürfnisse, was Disziplinproblemen vorbeugen kann. Unterschiedliche Lerntempi und Leistungsvermögen stellen oft eine große Herausforderung im Unterricht dar, an der die Individualisierung im Alltag scheitern kann. Kooperative Methoden wie das Lerntempoduett helfen, die aktive Lernzeit der Schülerinnen und Schüler zu verlängern. Die verschiedenen Interessen der Lernenden können durch eine Auswahl an Materialien berücksichtigt werden. Arbeitsteilige Methoden wie das Partner- und Gruppenpuzzle bieten die Möglichkeit, mit unterschiedlichen Lerninhalten zu arbeiten. Um effizient individuell lernen zu können, benötigen die Schülerinnen und Schüler die entsprechenden Kompetenzen, die durch gezielte Methoden erworben werden. Lehrmethoden sind somit das Mittel, um eine eigene Lernmethodik zu entwickeln, die den Zugang zu neuen Wissensbeständen und Lernerfahrungen ermöglicht (Mattes, 24-25).

3.3.3.2. Definition "Unterrichtsmethoden"

Unterrichtsmethoden dienen als Werkzeuge für Lernende, um lebenspraktische Anforderungen zu bewältigen. Insbesondere im kompetenzorientierten Unterricht wird die Entwicklung von Kompetenzen maßgeblich auf der Methodenebene bestimmt. Schülermethoden, die als Kompetenzentwicklungsmethoden fungieren, strukturieren den Lernprozess und sollen die Freude an der Leistung fördern. Darüber hinaus trägt ein ausgeprägtes Kompetenzbewusstsein zur Prävention von Schulangst bei und stärkt das Vertrauen in die eigenen Fähigkeiten.

3.3.3.3. Vorstellung der Methoden

Im Folgenden hat das Lehrerkollegium der Realschule Altlünen Methoden ausgewählt, die schwerpunktmäßig in den jeweiligen Jahrgangsstufen eingeführt und vermittelt werden sollen. Diese Auswahl erfolgt sukzessiv, sodass die Methoden im Laufe der Schullaufbahn zunehmend zur Selbstständigkeit und Eigenverantwortlichkeit der Schülerinnen und Schüler in einem sozialen und heterogenen Kontext beitragen. Fachspezifische Methoden finden hierbei keine Berücksichtigung. Die nachstehende Tabelle bietet einen Überblick über die ausgewählten Methoden:

Jgst.

 

Arbeits- und Sozialform

5

Leselernmethode (??)

Informationen aus Texten, Ergebnispräsentation über Kurzvortrag, Museumsgang

o   Einzelarbeit

o   Partnerarbeit

o   Gruppenarbeit

o   Think Pair Share

6

Informationsentnahme aus kontinuierlichen und diskontinuierlichen Texten und Grafiken

o   Placemat

o   Lerntempoduett

7

Argumentieren/ kommunizieren:

Strukturierte, kontroverse Argumentation u.a.

Internet Recherche

o   Rollenspiel

o   Streitgespräch

o   Think Pair Share

8

Ergebnispräsentationen: Lapbook, Plakat, Powerpointpräsentation

Interpretation

Diskontinuierliche Texte

o   Partnerarbeit

9

Ausbildung und Beruf, Sprach- und Kommunikationskompetenz (Alltags- und Fachsprache)

o   Rollenspiel

o   Podcast

o   Debatte

o   Interview

o   Fishbowl

10

Urteilskompetenz

Analyse von Karikaturen, politische Plakate

o   Podiumsdiskussion

o   Think Pair Share

o   Stimmungsbarometer

Um den Erfolg der Methodenvermittlung zu überprüfen, empfiehlt sich etwa ein Jahr nach Einführung des Methodenkonzepts die Durchführung eines fächerübergreifenden Evaluationsbogens oder einer Edkimo-Evaluation. Möglichkeiten der Qualitätssicherung sind im Leitbild der Realschule Altlünen dokumentiert. Die Methodenreflexion muss strukturiert erfolgen und nach klar definierten Gütekriterien wie Lernertragsvermutung, Aktivität, Struktur, Schülerselbsttätigkeit, Zeit, Atmosphäre und Schwierigkeitsgrad evaluiert werden. Die Messbarkeit der Methodenvermittlung lässt sich an den Entwicklungen der Schülerinnen und Schüler sowie ihrer Methodenkompetenz erkennen. Wie im Leitbild formuliert, überprüfen wir regelmäßig unsere Konzepte und Entscheidungen im Sinne der Unterrichts- und Qualitätsentwicklung. Unsere Ziele des Methodenkonzepts sind spezifisch, messbar, akzeptiert, realistisch und terminierbar, das heißt, sie sind SMART. Je mehr die folgenden Jahrgangsstufen auf eine systematisch erworbene Methodenkompetenz zurückgreifen können, desto leichter fällt deren Einsatz und desto vielfältiger gestaltet sich der Unterricht. Zukünftig neu erscheinende oder überarbeitete Methodenkonzepte werden in Arbeitsgruppen und Dienstbesprechungen diskutiert. Gemäß unserem Leitbild sind wir als moderne Schule offen für neue Unterrichtskonzepte.

Seite hoch scrollen