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Corona Informationen

Präsenzunterricht ab 31.5.2021

Liebe Schüler*innen und sehr geehrte Eltern,

ab dem 31.05.2021 wird wieder für alle Schüler*innen der Präsenzunterricht stattfinden. Die zweimalige Testpflicht und unsere Hygieneregeln bleiben bestehen. Schüler*innen die den Selbsttest verweigern dürfen die Schule nicht betreten.
Wir verweisen auf den Erlass vom 14.04.2021 und bitten um Beachtung:
"8. Die Schule weist die Eltern nicht getesteter Schülerinnen und Schüler auf ihre Verantwortung für den regelmäßigen Schulbesuch ihres Kindes (§41 Absatz1 Satz 2 Schulgesetz NRW) und die Gefahren für den Schul-und Bildungserfolg hin. Nicht getestete Schülerinnen und Schüler haben keinen Anspruch auf ein individuelles Angebot des Distanzunterrichts."

Wir freuen uns darauf, dass wieder alle Schüler*innen in der Schule sind!

Mit freundlichen Grüßen

Birgit Vogt
Schulleiterin

Liebe Schulgemeinde,

wie so oft in den letzten Wochen überschlagen sich die Ereignisse gerade wieder. Fangen wir mit den guten Nachrichten an: Die Städt. Realschule Altlünen hat wieder ein vollständiges Schulleitungsteam! Frau B. Vogt hat ihren Dienst als neue Schulleiterin der RSA am 1.4. 2021 angetreten. Sie war vorher vier Jahre stellv. Schulleiterin an der Realschule in Gevelsberg. Weitere Informationen zu Ihrer Person finden Sie in Kürze auf unserer Homepage.
Wir können uns von nun an wieder zu dritt den Herausforderungen stellen, die man zur Zeit für Schulen so bereit hält und werden gemeinsam die Schulentwicklung vorantreiben.

Alle weiteren wichtigen Informationen zum Thema Distanzunterricht/ Wechselunterricht Jg. 10, Selbsttests und Notbetreuung finden Sie in der angehängten PDF Datei. Den Antrag für die Notbetreuung finden Sie im Bereich Infos & Service - Infos für Eltern. 

Sobald sich Neuigkeiten ergeben, werden wir uns wieder melden.

Bleiben Sie gesund

Die Schulleitung

 

 

">Schulbrief Nr. 1 - Unterricht nach den Osterferien

 

Information vom 18.3.21 - Selbsttests

Liebe Eltern,
liebe SchülerInnen,

wie alle über die Medien bereits ausführlich erfahren haben, sollen ab sofort in der Schule sogenannte "Selbsttests" durchgeführt werden, um die Ausbreitung von Covid-19 weiter eindämmen zu können. 
Vorweg die Information, dass die Tests noch nicht da sind, aber anscheinend unterwegs zu uns. Dennoch möchte ich Ihnen die wichtigen Informationen heute zukommen lassen. 

1. Wer wird getestet und wie oft?
Es sollen alle SchülerInnen einmal in der Woche getestet werden. Wer nicht möchte, dass sein Kind getestet wird, muss eine im Anhang befindliche Widerspruchserklärung abgeben. Diese Erklärung gibt es in vielen Sprachen (zusammen mit weiteren Informationen) unter folgendem Link:


https://www.schulministerium.nrw/selbsttests


An der Realschule Altlünen werden wir frühestens am Freitag die Kinder testen, die zur Gruppe 1 gehören, sofern die Selbsttests bis dahin eingetroffen sind. 
Für die Gruppe 2 wird der Test voraussichtlich am Mittwoch, 24.03.21 stattfinden. Bis dahin müssen die Widerspruchserklärungen dem KlassenlehrerIn vorgezeigt werden. Dann hat der Schüler/ die Schülerin die Erklärung aufzubewahren, damit er sie bei Bedarf beim nächsten Test auch einem anderen Lehrer/einer anderen Lehrerin zeigen kann.  
Die Testtage nach den Osterferien werden noch bekannt gegeben. Die Widerspruchserklärung muss nur einmalig ausgefüllt werden. 

2. Wie wird getestet?
Der Schüler/die Schülerin führt den Test nach vorheriger Aufklärung durch den Lehrer/ die Lehrerin durch, die in der 1. Stunde Unterricht in der jeweiligen Klasse hat. Jedes Kind testet sich selbst. Es handelt sich nicht um Schnelltests, die sehr weit hinten im Rachen den Abstrich nehmen, da diese nur von medizinischem Personal durchgeführt werden dürfen. Selbsttests werden weiter vorne in der Nase entnommen. 
Vor dem Test wird – wie immer bei uns – eine gründliche Handhygiene durchgeführt. Die Tests werden am geöffneten Fenster durchgeführt, die anderen SchülerInnen halten Abstand. Es wird also gut gelüftet während des Tests. 

3. Was passiert bei einem positiven Testergebnis?
Sollte ein Test positiv ausfallen, so wird der Lehrer/ die Lehrerin das Kind zum Sekretariat schicken. Von dort aus werden die Eltern informiert. Der Schüler/die Schülerin darf auf keinen Fall mit dem Bus nach Hause fahren. Sie als Eltern müssen das Kind abholen oder uns erlauben, dass Ihr Kind alleine nach Hause geht. 
Sie als Eltern müssen dann umgehend für Ihr Kind mit dem Haus-/ oder Kinderarzt einen Termin vereinbaren, damit durch einen PCR-Test das Ergebnis bestätigt wird. Wir bitten um häusliche Quarantäne für das Kind bis dieses Testergebnis vom Arzt vorliegt- also auch kein Schulbesucht. 
Für den Rest der Klasse hat ein positives Testergebnis keine Auswirkungen. Lediglich die direkten Sitznachbarn und enge Freunde des positiv getesteten Kindes, sollten besonders gründliche Hygienemaßnahmen durchführen und - so das Schulministerium – nach der Schule freiwillig Kontakte vermeiden bis das Ergebnis des Klassenkameraden da ist. 
Im Anhang finden Sie bereits Widerspruchserklärungen in deutscher, türkischer, arabischer und polnischer Sprache. Weitere Sprachen sind unter dem o.g. Link verfügbar. Auch die Testanleitung hänge ich Ihnen mit an. Vielleicht können Sie den Vorgang mit Ihrem Kind schon einmal durchsprechen. 

Bei weiteren Rückfragen können Sie mich gerne auf den bekannten Wegen kontaktieren. Ich bin sicher, dass im Verlauf noch weitere Fragen aufkommen werden – auch wir sind gespannt, wie die Abläufe funktionieren werden und vor allem – wie die Ergebnisse ausfallen werden. Grundsätzlich gilt – irgendwann werden wir auch diese Pandemie überstanden haben ;-)

Bleiben Sie gesund
Herzlich 
C. Fellowes
-komm. Schulleiterin-

Präsenzunterricht im Wechselmodell ab dem 15.3.2021

Liebe Eltern, liebe SchülerInnen,

 

wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass wir ab dem 15. März 2021 zumindest wieder die Hälfte aller Klassen im Präsenzunterricht begrüßen dürfen. Nach Abstimmung in der Schulkonferenz haben wir uns dazu entschlossen für diese zwei Wochen vor den Osterferien, den regulären Stundenplan mit geteilten Klassen laufen zu lassen - so wie auch schon zuvor im Jahrgang 10. 
Dies bedeutet, dass eine Hälfte der Klasse in der Schule am Unterricht teilnimmt, während die andere Hälfte der Klasse zu Hause Distanzunterricht hat. Leider wird es nicht durchgängig möglich sein, die Kinder aus dem Distanzlernen per Videokonferenz in den Unterricht dazu zu schalten. In manchen Stunden wird es sicherlich möglich sein, in anderen eher nicht. 

Ein paar Besonderheiten gibt es jedoch zu beachten, die vor allem den Wahlpflichtunterricht betreffen. Alle Stunden in den Wahlpflichtfächern finden weiterhin als Distanzunterricht statt! Das bedeutet, dass hier ALLE SchülerInnen zu Hause bleiben oder nach Hause fahren.  Alle WP-Fächer liegen in Randstunden des Stundenplans. Sollte WP- Unterrihct in der 1. Stunden stattfinden, so gilt das darauf folgende Förderband als Anfahrtszeit. Die FachlehrerInnen werden in den Räumen auf euch warten. Wer mit dem Bus fahren muss, hat Zeit bis zum Beginn der 2. Stunden. Achtung... nur wer den Bus nehmen MUSS! 

Für den Jahrgang 7 gilt für das Förderband am Donnerstag (Diff-Förder) folgende Regelung:

Die Klasse 7a geht zu Herrn Christoffer,

die Klasse 7b geht zu Herrn Spieles, 

die Klasse 7c geht zu Frau Middelhoff

die Klasse 7d geht zu Frau Nicolai. 

Weitere Informationen wurde bereits per EduPage Nachricht an die Schulgemeinde weiter gegeben. Die Gruppeneinteilung der einzelnen Klassen wurde ebenfalls per EduPage Nachricht übermittelt. Außerdem werden die Gruppen in Edupage als Distanzlernen angezeigt werden, die zu Hause bleiben müssen. 

Dennoch möchten wir die bisherige Tagesstruktur beibehalten und werden daher alle SchülerInnen zu Beginn der Unterrichtsstunde gemeinsam begrüßen - aus dem Klassenraum heraus. Dann erhalten die SchülerInnen zu Hause Ihre Aufgaben oder können kurz eine Frage stellen und dann wird der Lehrer/ die Lehrerin die Hauptaufmerksamkeit auf die SchülerInnen im PRäsenzunterricht richten. Bitte vertrauen Sie da unseren pädagogischen Fähigkeiten, dass jeder/jede FachleherIn das richtige für die Lerngruppe tut. Wir haben nur eine Woche im Präsenzunterricht vor den Osterferien. 

Nach den Osterferien wird es einen neuen Stundenplan geben! 

Unterricht in Präsenz für die Abschlussklassen ab 15.02.2021

Liebe Eltern,
liebe Schülerinnen und Schüler des Jahrgangs 10,

wie alle sicherlich bereits wissen, beginnt ab dem 22.2. der sog. Hybrid-Unterricht an der RSA, d.h. wir werden wochenweise wechseln zwischen Präsenz- und Distanzlernen - jeweils mit halben Klassen.
Dennoch gilt es auch hier weiterhin alle Hygieneregeln zu beachten, also AHA-L - wie ihr es schon kennt. Lasst die Wiedersehensfreude also nicht zu groß werden.

Im Anhang findet sich die Gruppeneinteilung der einzelnen Klassen. Wir beginnen mit Gruppe A im Präsenzunterricht, Gruppe B bleibt in der Distanz. Wir bemühen uns darum, dass dies im Stundenplan abgebildet wird, vermutlich wird "homeschooling" angezeigt werden für die Gruppe, die zu Hause bleiben muss.

Die FachleherInnen werden mit den Klassen vereinbaren, wie und was für die Unterrichtsstunden im Distanzlernen erarbeitet werden muss. Ich hatte bereits darauf hingewiesen, dass es hier ganz individuelle Absprachen in den einzelnen Fächern geben wird. Dennoch sollten die SchülerInnen nicht vergessen, dass Distanzunterricht dem Präsenzunterricht gleichgestellt ist, d.h. auch hier gilt weiterhin Schulpflicht!

Da wir in diesem 2. Halbjahr zur Zeit Nachmittagsunterricht haben, sollten bitte alle Eltern den KlassenlehrerInnen eine formlose Bescheinigung ausstellen, wenn die Kinder in der Mittagspause das Schulgelände verlassen dürfen.

Im Anhang findet sich schon einmal die Gruppeneinteilung. Sie ist nicht veränderbar - das kennen alle bereits aus dem letzten Jahr.
Bei weiteren Fragen stehe ich wie immer zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
C. Fellowes

Distanzlernen ab 1.2.21 - Halbjahresende

Liebe Eltern,

die Zeugnisse sind auf dem Postweg verschickt, viele haben sie schon erhalten. Normalerweise haben wir am Tag nach den Halbjahreszeugnissen immer einen Beratungstag angeboten, besonder für die SchülerInnen, bei denen mehrere Leistungen nicht ausreichend sind und die damit versetzungefährdet erscheinen. Dies können wir in gewohnter Form leider nicht durchführen. Wir werden dies über eine telefonisch Beratung lösen, zu der die LehrerInnen Sie im Laufe der ersten Februarwoche einladen werden. 

Wie Sie sicherlich den Nachrichten entnehmen konnten, möchte das Bildungsministerium zur Wahrung der Chancengleichheit einigen SchülerInnen ermöglichen, aus der Schule heraus am Distanzlernen teilzunehmen. Dies Bedarf genauer Abwägung mit den Klassenleitungen und den Möglichkeiten, die wir in der Schule zur Beaufsichtigung haben. Wir kommen auf Sie zu, wenn die Klassenleitung der Meinung ist, das Ihr Kind zur Zeit nicht die gleichen Chancen hat wie alle anderen. 

Zu Ihrer Information können Sie im Folgenden die Orignal-Schulmail vom 28.01.2021 lesen.

Herzliche Grüße und bleiben Sie gesund!

C. Fellowes

-komm. Schulleiterin-

>>>>>>>>>> Beginn der Schulmail des MSB NRW >>>>>>>>>

Sehr geehrte Damen und Herren,

liebe Kolleginnen und Kollegen,

mit der heutigen SchulMail möchte ich Sie gerne über den weiteren Schulbetrieb in Nordrhein-Westfalen für die Zeit vom 1. bis zum 12. Februar 2021 informieren und dabei zunächst ganz kurz auf das aktuelle Infektionsgeschehen eingehen.

Einerseits sind wir derzeit erleichtert über eine gewisse Entschleunigung des Infektionsgeschehens. Zumindest signalisieren die täglichen Zahlen der Neuinfizierten und auch die Inzidenzwerte insbesondere für Nordrhein-Westfalen eine hoffnungsvolle Entwicklung.

Andererseits gibt es Virus-Mutationen, von denen wir noch nicht genau wissen, wie schnell sie sich verbreiten und wie gefährlich sie tatsächlich sind.

Die Erkenntnisse aus Großbritannien, Irland und auch aus außereuropäischen Ländern sind jedenfalls beunruhigend und mahnen zur Vorsicht.

Das Land Nordrhein-Westfalen setzt hierzu den Beschluss der Regierungschefinnen und der Regierungschefs der Länder mit der Bundeskanzlerin vom 19. Januar 2021 im Bereich Schule weiterhin konsequent um.

Zugleich werden anlässlich der Fortsetzung des Distanzunterrichts Regelungen getroffen, die eine zusätzliche Unterstützung der Schülerinnen und Schüler ermöglichen sollen,

die hierauf in einer Zeit ohne Präsenzunterricht in besonderer Weise angewiesen sind.

Die genannten Beschlüsse hat das Ministerium für Schule und Bildung intensiv mit vielen Akteuren und Verbänden aus dem Bildungsland Nordrhein-Westfalen erörtert und innerhalb der Landesregierung beraten.

Für den Schulbetrieb in Nordrhein-Westfalen gelten nunmehr im Lichte dieser Beratungen und Beschlüsse ab dem 1. Februar 2021 folgende Regelungen: 

Grundsätzliche Fortsetzung des Distanzunterrichts

Grundsätzlich muss der Präsenzunterricht bis einschließlich zum 12. Februar 2021 ausgesetzt bleiben. In allen Schulen und Schulformen wird der Unterricht grundsätzlich für alle Jahrgangsstufen als Distanzunterricht erteilt.

Der Distanzunterricht unterliegt den rechtlichen Vorgaben der Zweiten Verordnung zur befristeten Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsverordnungen gemäß § 52 SchulG (DistanzunterrichtVO).

Zur Ausgestaltung des Distanzunterrichts wird noch einmal auf die Ihnen bereits bekannte Übersicht zu den Unterstützungsmaterialien verwiesen.

Die Regelungen zur Aussetzung des Präsenzunterrichts sowie zur Erteilung des Distanzunterrichts gelten grundsätzlich weiterhin auch für alle Abschlussklassen.

Klassenarbeiten und Klausuren

Klassenarbeiten und Klausuren sollen in der Zeit vom 1. bis zum 12. Februar 2021 grundsätzlich nicht geschrieben werden.

Sollten einzelne Schulen in der Zeit bis zum 12. Februar 2021 beispielsweise auf der Basis ihrer bisherigen Klausurpläne Vorabiturklausuren dennoch durchführen wollen, so ist mit allen Beteiligten ein Einvernehmen herzustellen.

Schulische Nutzung der Schulgebäude

Die schulische Nutzung der Schulgebäude und Schulanlagen wird bis zum 14. Februar 2021 weitgehend untersagt bleiben.

Dies wird Gegenstand der Coronabetreuungsverordnung (CoronaBetrVO) sein, die das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales in Kürze erlassen wird.

Von der Nutzung der Schulgebäude und dem damit verbundenen Betretungsverbot bleiben weiterhin insbesondere ausgenommen:

  • die Schulmitwirkung und damit die Sitzungen der Gremien und Konferenzen; gleichwohl sollten die Schulen solche Zusammenkünfte möglichst verschieben oder auf digitale Formate ausweichen,
  • die zur Aufrechterhaltung des Schulbetriebs (Sekretariat, Instandhaltung und Gebäudereinigung) erforderlichen Tätigkeiten,
  • die Schulen können, falls unabdingbar, Auswahlgespräche im Lehrereinstellungsverfahren führen,
  • die Anmeldungen an den weiterführenden Schulen,
  • Unterrichtspraktische Prüfungen im Rahmen der Lehrerausbildung bleiben möglich,
  • Berufsabschlussprüfungen der Kammern bleiben ebenfalls möglich.

Bei allen Angeboten und Veranstaltungen in den Schulräumen müssen die Regeln der CoronaBetrVO für den Infektionsschutz strikt beachtet werden.

Zugleich sehen wir aber die Notwendigkeit, in wohl begründeten Fällen weitere Ausnahmen von den grundsätzlichen Regelungen vorzusehen:

Ausnahmen für Abschlussklassen der Berufskollegs

Schülerinnen und Schüler von Abschlussklassen des Berufskollegs können bei besonderem pädagogischen Bedarf sowie bei zeitnah bevorstehenden Berufsabschlussprüfungen

ausnahmsweise unter strikter Berücksichtigung der Hygienevorschriften der CoronaBetrVO im erforderlichen Umfang im Präsenzunterricht beschult werden.

Dies gilt für Schülerinnen und Schüler in Abschlussklassen der Fachklassen des dualen Systems, die ihre Berufsabschlussprüfung (auch erster Teil der gestreckten Abschlussprüfung)

bis zum 26. März 2021 absolvieren. Dabei ist der Präsenzunterricht drei Wochen – in Abstimmung mit den jeweils zuständigen Kammern ggf. zwei Wochen – vor den jeweiligen Prüfungsterminen

zu beenden und wieder in Distanzform aufzunehmen.

Die Entscheidung hierüber legt die Schulleitung unter Angabe der Begründung der oberen Schulaufsicht zur Genehmigung vor.

Ausnahmen für schulische Unterstützungsangebote

Die Schulen bieten denjenigen Schülerinnen und Schülern, die im Distanzunterricht zu Hause kein chancengerechtes und gleichwertiges Lernumfeld

im Sinne von § 3 Abs. 7 der Verordnung zum Distanzunterricht vorfinden, ein qualitativ gutes Unterstützungsangebot.

Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 bis 6

Alle Schulen der Primarstufe sowie der weiterführenden allgemeinbildenden Schulen bieten seit dem 11. Januar 2021 auf Antrag der Eltern ein Betreuungsangebot

für diejenigen Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 bis 6 an, die zuhause nicht angemessen betreut werden können.

Bei dem Verdacht einer Kindeswohlgefährdung kann hier auch das Jugendamt initiativ werden.

Dieses Angebot wird für die Zeit vom 1. bis zum 12. Februar 2021 fortgesetzt.

Schülerinnen und Schüler mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung

Für Schülerinnen und Schüler mit einem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung in Förderschulen oder in Schulen des Gemeinsamen Lernens,

der eine besondere Betreuung erfordert (z.B. in den Förderschwerpunkten Geistige Entwicklung sowie Körperliche und motorische Entwicklung),

muss dieses Angebot in Absprache mit den Eltern auch in höheren Altersstufen sichergestellt werden.

Erweitertes Angebot für alle Klassen und Jahrgangsstufen (1 bis 13)

Ab dem 1. Februar 2021 erhalten Schülerinnen und Schüler aller Klassen und Jahrgangsstufen (1 bis 13), die das Angebot des Distanzunterrichtes im häuslichen Umfeld

ohne Begleitung nicht zielgerichtet wahrnehmen können, zur Wahrung der Chancengerechtigkeit die Möglichkeit, in der Schule am Distanzunterricht teilzunehmen.

Die Teilnahme an diesem Angebot wird den Eltern, bei volljährigen Schülerinnen und Schülern diesen selbst, durch die Schulleitung unterbreitet.

Die Annahme des Angebots ist freiwillig; die Eltern bzw. die volljährigen Schülerinnen und Schüler, ggf. auch die Ausbildungsbetriebe, erklären sich mit der schulischen Betreuung

nach Möglichkeit schriftlich einverstanden. Das erweiterte schulische Unterstützungsangebot kann nicht von den Eltern initiiert werden.

Im Rahmen des schulischen Unterstützungsangebots wird den Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit gegeben, am Distanzunterricht in geeigneten Räumlichkeiten der Schule unter Aufsicht des nicht am Distanzunterricht beteiligten schulischen Personals teilzunehmen.

Der Umfang des Angebotes richtet sich nach dem Umfang des regulären Unterrichtsbetriebes, über den Rahmen (z.B. die Mittagsverpflegung) wird vor Ort entschieden.

Es gelten die Regeln der CoronaBetrVO für die Ganztagsbetreuung.

Während der genannten schulischen Unterstützungsangebote findet kein zusätzlicher Präsenzunterricht statt. Vielmehr dienen die Angebote dazu, Schülerinnen und Schülern,

die im häuslichen Umfeld keine angemessenen Lernbedingungen haben, die Erledigung ihrer Aufgaben in der Schule unter Aufsicht zu ermöglichen.

Die Schülerinnen und Schüler nehmen also – auch wenn sie sich in der Schule befinden – an ihrem Distanzunterricht teil.

Für die Aufsicht kommt vor allem sonstiges schulisches Personal in Betracht (aber gegebenenfalls auch ein Teil der Lehrkräfte).

Über die Einbeziehung des Personals im offenen Ganztag wird vor Ort in Abstimmung mit den Trägern entschieden.

[...]

Weiteres Verfahren und weitere Informationen

Es ist der Landesregierung ein wichtiges Anliegen, Sie rechtzeitig über die weitere Vorgehensweise und möglichst auf der Grundlage weiterer Vereinbarungen der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder

mit der Bundesregierung zu informieren. Insbesondere wichtige Informationen zum Schulbetrieb ab dem 15. Februar 2021 und zu Regelungen und Entscheidungen zu Prüfungen und Abschlüssen auf der Grundlage

des Beschlusses der Kultusministerkonferenz vom 21. Januar 2021 werde ich Ihnen schnellstmöglich zukommen lassen. 

 

Jenseits der zwischenzeitlich erfolgten digitalen Ausstattungsprogramme des Landes und des Bundes zur Unterstützung der Schulen kann der gegenwärtig notwendige Distanzunterricht für die Schülerinnen und Schüler

nur durch das große Engagement, die Flexibilität und die Kreativität der an den Schulen Wirkenden erfolgreich gelingen.

Daher möchte ich Ihnen abschließend mitteilen, dass die Schulaufsicht gegenwärtig von Seiten der Lehrer- und Elternverbände, den Gewerkschaften, aber auch einzelnen Eltern viele und überwiegend positive Rückmeldungen hierzu erreichen.

Dies möchte ich Ihnen daher auch für Ihre weitere wichtige Arbeit in den kommenden Wochen in dieser außergewöhnlichen Zeit gerne und mit Dank zurückmelden.

 

Mit freundlichen Grüßen

Mathias Richter

<<<<<<<<<< Ende der Schulmail des MSB NRW <<<<<<<<<<

 

Informationen zum Unterricht nach Weihnachten

Liebe Schulgemeinde,

den Start in das neue Jahr hätten wir uns sicherlich alle etwas anders gewünscht, dennoch hoffe ich, dass es allen gut geht und Sie/ihr erholsame Ferien hattet.

Sie/ihr werdet es in den Nachrichten vernommen haben - bis zum Ende des Halbjahres, also bis zum 31.01.2021 wird KEIN PRÄSENZUNTERRICHT mehr stattfinden. Für die SchülerInnen der RSA bedeutet dies also Videounterricht (Distanzlernen) ab 7.45 Uhr - entsprechend des Stundenplans - wir haben das vor den Weihnachtsferien ja schon so durchgeführt.

Anders als vor den Weihnachtsferien wird jetzt aber nur noch eine Notbetreuung für die Jahrgänge 5 und 6 angeboten werden. Hierbei ist zu beachten, dass dies nicht mit Unterricht gleichzusetzen ist. Die SchülerInnen, die in die Notbetreuung kommen, werden nicht von dem Lehrer oder der Lehrerin unterrichtet, die sie regulär im Stundenplan hätten. 

 Über den unten stehenden Link gelangen Sie zu unserem Download. Im Bereich "Infos für Eltern" finden Sie das PDF Dokument zur Anmeldung für die Notbetreuung. Füllen Sie es bitte aus und senden es und per Edupage oder per Email möglichst schnell (spätestens bis Freitag 8.1.) zurück. Das Ministerium hat in der Schulmail vom 7. Januar 2021  deutlich gemacht, dass die Notbetreuung die Ausnahme darstellen soll.  Wir wissen auch noch nicht wer die Betreuung hier durchführen wird, da die Lehrer ja alle im Unterricht sind - wir arbeiten aber mit Hochdruck an einer Lösung. Daher müssen wir dringend möglichst schnell wissen, wie viele Kinder zur Notbetreuung kommen werden. 

Für den Distanzunterricht gilt Folgendes: Ihre Kinder müssen also - wie vor den Ferien - wie gewohnt aufstehen und sich für eine Videositzung mit dem Smartphone vorbereiten. Wer kein Smartphone besitzt und/ oder auch kein WLan zu Hause hat und deswegen nicht am Videounterricht teilnehmen kann, möge sich bitte melden. Hier bitte ich die Eltern, in diesem Fall Kontakt mit dem Klassenlehrer/ der Klassenlehrerin auszunehmen.

Wichtig noch einmal für alle: Distanzunterricht wird benotet - die Teilnahme ist verpflichtend! 

Für Fragen stehen wir Ihnen natürlich weiterhin über die bekannten Kontaktmöglichkeiten zur Verfügung.

Bleiben Sie gesund!

C. Fellowes

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Neuhjahrsgruß vom 31.12.2020

Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Kolleginnen und Kollegen,

am letzten Tag des Jahres 2020 möchte ich mich noch einmal bei der Schulgemeinde melden und mich bedanken - es war kein leichtes Jahr für uns alle. Ich bedanke mich für die Geduld und den Mut aller Beteiligten. Für die Geduld der Eltern (und manchmal auch der SchülerInnen) mit uns, wenn die technischen Möglichkeiten nicht auf Anhieb funktionierten oder mal die Kommunikation nicht so funktionierte wie sie es sollte. Und für den Mut der Kolleginnen und Kollegen sich den neuen Herausforderungen mit ipads, Videokonferenzen und digtialem Klassenbuch zu stellen. Ich bin  stolz darauf, dass die SchülerInnen und die LehrerInnen der Realschule Lünen Altlünen in diesem Jahr so viel Neues ausprobiert haben: Sportunterricht im eigenen Wohnzimmer - davon können auch 2020 nicht viele SchülerInnen anderer Schulen berichten, da bin ich mir sicher! 

Alle haben ihr Bestes gegeben und sich bemüht die Situation mit allen technischen Herausforderungen zu meistern - sicherlich holperte es ein manches Mal hier und da, aber dennoch hat der Unterricht in den allermeisten Fällen immer geklappt -auf ganz vielfältige Weise. Distanzunterricht komplett als Videounterricht nach Stundenplan durchzuführen - wer hätte im April 2020 gedacht, dass wir das  hinbekommen? Die letzte Woche vor den Ferien hat gezeigt - es geht. 

Ich bin froh, dass wir mit EduPage schon früh die Möglichkeit hatten alle immer schnell und unkompliziert zu informieren. Und auch EduPage hat sich mit rasanter GEschwindigkeit an die Gegebenheiten angepasst - dass Videounterricht im Stundenplan angezeigt wird, gibt es meines Wissens nach nicht bei vielen Schulen.  

Nun fragen sich sicherlich viele von Ihnen/euch wie es nach den Weihnachtsferien weiter geht? Am 20.12. schickte das Schulministerium einen Stufenplan an die Schulen, der eigentlich nur noch behinhaltet, dass bei einer Inzidenz über 200 die Klassen 8 und 9 in eine Wechselmodell gehen können. Alle anderen sollen Präsenzunterricht erhalten. 

Wie es tatsächlich nach dem 10.1.2021 weitergeht wird aber vermutlich die Ministerkonferenz am 5. Januar festlegen - entscheidend dabei ist sicherlich, ob der Lockdown den gewünschten Rückgang der Infektionszahlen bringt. 

In diesem Sinne wünsche ich alles Gute für das Jahr 2021 und bleiben Sie gesund. Schüler - passt auf euch auf und haltet euch an die Regeln. 

Herzlichst

Claudia Fellowes

-komm. Schulleiterin- 

 

 

Städtische Realschule Altlünen - Corona Informationen

Nachricht vom 14.12.2020

Sehr geehrte Eltern,

ich möchte mich bei allen bedanken, die sich entschieden haben, Ihre Kinder zu Hause zu lassen.

Die Anordnung des Schulministeriums, den Präsenzunterricht auszusetzen, sollte dazu dienen, soziale Kontakte möglichst zu verringern - auch in der Schule!
Wir sind darauf vorbereitet, per Video und Edupage Ihre Kinder zu unterrichten. Dies funktioniert auch mit einem Handy mit WLan Zugang zu Hause - das hatten wir mit allen Klassen erfolgreich geübt. 

Die Entscheidung das Kind zum Präsenzunterricht zu schicken, sollte davon abhängen, ob Sie es Ihrem Kind zutrauen, dass es zu Hause - auch wenn es vielleicht alleine ist - am Videounterricht teilnehmen kann und Eduapge Aufgaben erledigen kann. Auch die Kinder, die zu Hause sind, müssen normal aufstehen und am Unterricht zu Hause teilnehmen. 

Wir versichern Ihnen, dass alle Kinder - egal ob zu Hause oder in der Schule sitzend - den gleichen Unterricht erhalten. Sicherlich wird es Fächer geben, in denen es etwas schwieriger ist in dieser Woche, beispielsweise dann, wenn es kein Schulbuch gibt. Aber auch hier werden wir Lösungen finden. 

Je weniger Schüler/innen in der Schule sind - desto weniger Kontakte finden in der Schule statt. Dies bedeutet auch für Ihre Familien mehr Sicherheit und somit auch mehr Gesundheit. 

Daher bitte ich alle, die Ihre Kinder heute zur Schule geschickt haben, erneut abzuwägen, ob dies tatsächlich unbedingt notwendig ist. Unterricht wird auch zu Hause stattfinden! 
Sollten sich die Eltern der heute Anwesenden Schüler/innen, entscheiden, ihr Kind morgen zu Hause zu lassen, bitte ich erneut um Nachricht an den Klassenlehrer/die Klassenlehrerin oder an mich. 

Bleiben Sie gesund!

C. Fellowes

Nachricht vom 13.12.2020

Liebe Schulgemeinde,

ich bitte alle noch etwas um Geduld. Da die Nachricht des Schulministeriums erst am Freitag Mittag nach Dienstschluss eingetroffen ist, konnten wichtige Entscheidungen mit dem Kollegium noch nicht endgültig abgesprochen werden. Dies wird spätestens am Montag Mittag geschehen. 

Die Gestaltung der nächsten Schulwoche hängt entscheidend davon ab, wie viele Kinder der Jahrgänge 5-7 tatsächlich in die Schule kommen werden. 

In der Zeitung stand heute, dass Klassenarbeiten stattfinden werden. Dies ist in dieser Form NICHT KORREKT! Das Schulministerium hat uns ausdrücklich angewiesen, hier genau abzuwägen. Dies möchte ich am Montag nach Rücksprache mit dem Kollegium endgültig entscheiden. 

Daher wird am Montag KEINE KLASSENARBEIT geschrieben werden. Was den Rest der Woche anbelangt, so werde ich Sie am Montag Nachmittag informieren, für welche Regelungen die Realschule Altlünen sich entschieden hat. Ich bitte hier um Verständnis. 

Wir werden so viele Unterrichtsstunden wie möglich als Videounterricht stattfinden lassen. Hier können die Schüler problemlos mit einem Smartphone teilnehmen. 

Wenn jedoch ein Kollege erkrankt ist, kann es vorkommen, dass die Schüler/innen zu Hause auch einmal eine Stunde keine Aufgaben bzw. keine Videostunde haben. Bei einer Mischung aus Distanz und Präsenzunterricht für verschiedene Jahrgangsstufen ist es auch etwas komplizierter einen sinnvollen Vertretungsplan zu gestalten. Ich bitte hierfür um Verständnis. 

Ich melde mich erneut, sobald ich Ihnen weitere Auskünfte geben kann. 

Bleiben Sie gesund!
Herzlichst 
C. Fellowes

Nachricht vom 3.11.2020

Liebe Schulgemeinde, 


in den letzten Tagen erhalten wir gehäuft Anrufe und Nachfragen bezüglich der Regelung, dass wir die Kinder bitten zu Hause zu bleiben, bis ein Corona-Testergebnis eines nahen Verwandten da ist. Für uns ist diese Regelung sehr wichtig und wir bitten hier alle Eltern, möglichst genaue Informationen an die Klassenlehrer /in zu geben und auch an die "Entwarnung" zu denken. 

Allerdings ist es für uns auch sehr wichtig zu erfahren, dass jemand nicht einfach nur als krank fehlt, sondern dass eine Quarantäne dahinter steckt. Dabei sollten Sie uns mitteilen, ob Sie das Kind in Quarantäne grundsätzlich für schulfähig halten - in diesem Fall können wir die Fehlstunden als "homeschooling" kennzeichnen und sie erscheinen nicht als Fehlstunden auf dem Zeugnis. Und die Schüler/innen können weiter möglichst die Aufgaben, die in er Schule gestellt werden, auch zu Hause bearbeiten oder zumindest die Hausaufgaben bearbeiten. So möchten wir verhindern, dass die Lücken immer größer werden oder der "Berg zum Nachholen" immer schwieriger zu bewältigen wird. 

Es kann natürlich auch vorkommen, dass ihr Kind wirklich krank ist, dann muss es natürlich keine Aufgaben erledigen, sondern soll möglichst schnell wieder gesund werden. Schlafen ist ja oft die beste Medizin. 

Also - wir bitten dringend um Information über eventuelle verhängte Quarantäne mit dem Grund der Quarantäne - Kontaktpersonen sind ja häufig ohne Symptome. Falls ihr Kind jedoch bettlägerig ist und nicht mitarbeiten kann, dann bitte auch hier die Nachricht entsprechend schreiben. 
Sie können diese Informationen gerne per Edupage an den Klassenlehrer/die Klassenlehrerin geben. Diese werden dann das Sekretariat informieren und in Edupage die entsprechende Eintragung für die Entschuldigung/ das Homeschooling vornehmen. 

Wichtig hierbei noch einmal der Hinweis: Homeschooling gilt als Distanzlernen - hier können die Schüler/innen auch Noten sammeln. Sie werden hierzu in den nächsten Tagen weitere Informationen erhalten, da wir gerade an einheitlichen Regelungen arbeiten. 

Ich hoffe, diese Ausführungen waren einigermaßen verständlich. 

Und wie immer mein Hinweis: Bitten Sie in anderen Chatgruppen alle Eltern darum, den Elternaccount in Edupage zu aktivieren, falls es noch nicht geschehen ist! Manchmal landet die Nachricht des Absenders Edupage nämlich im Spam-Ordner. 

Bleiben Sie gesund!
Ihre Claudia Fellowes

Hier finden Sie die letzten Nachrichten, die der Admin per Edupage an alle Eltern geschickt hat

 

Corona Informationen

Präsenzunterricht ab 31.5.2021
Eintrag vom 28.05.2021

Liebe Schüler*innen und sehr geehrte Eltern,

ab dem 31.05.2021 wird wieder für alle Schüler*innen der Präsenzunterricht stattfinden. Die zweimalige Testpflicht und unsere Hygieneregeln bleiben bestehen. Schüler*innen die den Selbsttest verweigern dürfen die Schule nicht betreten.
Wir verweisen auf den Erlass vom 14.04.2021 und bitten um Beachtung:
"8. Die Schule weist die Eltern nicht getesteter Schülerinnen und Schüler auf ihre Verantwortung für den regelmäßigen Schulbesuch ihres Kindes (§41 Absatz1 Satz 2 Schulgesetz NRW) und die Gefahren für den Schul-und Bildungserfolg hin. Nicht getestete Schülerinnen und Schüler haben keinen Anspruch auf ein individuelles Angebot des Distanzunterrichts."

Wir freuen uns darauf, dass wieder alle Schüler*innen in der Schule sind!

Mit freundlichen Grüßen

Birgit Vogt
Schulleiterin

Corona Hygieneregeln für das Schuljahr 20/21 – gültig ab 1.9.2020
Eintrag vom 01.09.2020
  • Beim Gang durch das Gebäude und auf dem Schulhof (auch in den Pausen) gilt Maskenpflicht.
  • Im Klassenraum äußert der Lehrer/die Lehrerin, ob das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes gewünscht wird.
  • Hat ein Schüler/eine Schülerin den M-N-Schutz vergessen, so gibt es im Sekretariat oder beim Lehrer Ersatzmasken.
  • Der Lehrer/die Lehrerin kann auf das Tragen des M-N-Schutzes verzichten, sofern die Abstandsregel eingehalten werden kann.
  • Im Klassenraum wird regelmäßig, mindestens einmal in der Stunde für ca. 5 Min. gelüftet (Stoßlüftung)
  • Beim Betreten des Klassenraums waschen sich die Schüler*innen weiterhin die Hände mit Seife.
  • Da Abstandsregeln im Klassenunterricht nicht möglich sind, gilt die Rückverfolgungsregel. Daher sollten alle Schüler/innen in jedem Klassenraum dieselben Sitznachbarn haben. Die Klassenlehrer*innen haben dazu am 1. Schultag feste Sitzgruppen eingerichtet, die in jedem Klassenraum zusammensitzen (nur 4 Kinder!).
  • Die Schüler/innen haben immer den gleichen Sitzplatz. Dies wird mit einem Sitzplan, der im Klassenraum liegt und in Kopie im Sekretariat abgegeben wird, für jede Klasse dokumentiert.
  • Sollte ein Sitzplatz gewechselt werden müssen, muss der Sitzplan umgehend aktualisiert an den/die Klassenlehrer*in und das Sekretariat gegeben werden.
  • Das Pausengelände wird wie folgt eingeteilt: Jahrgänge 5+6 hinter der alten Turnhalle, Jahrgang 7 – grünes Klassenzimmer, Jahrgänge 8-10- Schulhof
  • Die Schüler*innen sollten immer wieder dazu anhalten werden, sich auf dem Schulweg und auf dem Pausenhof an die Abstandsregeln zu halten.
  • Im Lehrerzimmer und in der Teeküche müssen die Kolleg*innen ebenfalls auf Abstandsregeln achten. Wenn der Abstand nicht eingehalten werden kann, muss die Maske getragen werden.
  • Besucher des Schulgebäudes müssen ebenfalls einen Mund-Nasen-Schutz tragen und sich in eine Besucherliste im Sekretariat eintragen (Rückverfolgbarkeit).
  • Klassenpflegschaftssitzungen finden in der Schule statt, gleiches gilt für die Schulpflegschaftssitzung (Turnhalle) und die Schulkonferenz (Turnhalle).

Informationen zur Zeugnisausgabe im Schuljahr 2019/2020
Eintrag vom 14.06.2020

Liebe Schulgemeinde,

nach den neuen Vorgaben des Schulministeriums ist es uns nun doch möglich, die Zeugnisse unseres Jahrgangs 10 gemeinsam mit den Eltern zu übergeben.

Es wird alles im kleinen Rahmen stattfinden, aber wir bemühen uns, es trotzdem ein bisschen feierlich werden zu lassen. Schließlich ist so ein Schulabschluss ein wichtiges Datum.

Aber auch für die anderen Schülerinnen und Schüler steht nun der Tag der Zeugnisübergabe fest. mehr

Informationen zur Schulöffnung für die Jahrgänge 5-9
Eintrag vom 27.04.2020

Liebe Eltern,
wie Sie sicherlich nicht zuletzt durch meine Edupage-Nachrichten bereits wissen, wird die Schule nun auch für die Jahrgänge 5-9 ab Montag, 11.5.2019 geöffnet.

Da wir aber die Hygienebestimmungen und Abstandsregelungen einhalten müssen, können wir leider nur einen Jahrgang pro Tag beschulen und das auch nur in der Zeit von 8.45 Uhr bis 12.00 Uhr. Die Pläne für den sog. Präsenzunterricht können Sie HIER herunterladen.

Es ist uns leider nicht möglich mehr Unterricht zu erteilen, da nicht alle Kolleginnen und Kollegen in der Schule im Einsatz sein dürfen, da sie wegen Vorerkrankungen zu den Risikopersonen für den schweren Verlauf der Covid-19 Erkrankung gelten oder bereits älter als 60 Jahre sind. Sie können sich aber darauf verlassen, dass wir alle Schülerinnen und Schüler an die Unterrichtsinhalte heranführen und möglichst viele Probleme und Schwierigkeiten, die in den letzten Wochen vielleicht entstanden sind, zu lösen versuchen. mehr

Hygieneregeln ab dem 20.4.2020 für den Jahrgang 10 und das Kollegium
Eintrag vom 18.04.2020
  • Der Lehrer öffnet die Klassentür mind. 10 Min. vor Unterrichtsbeginn (8.50 Uhr) und sorgt für Stoßlüftung.
  • Schüler/innen benutzen nur die vorgeschriebenen Ein-und Ausgänge:
    • 10a – Flur 300 Seite; Treppenhaus hinten bei Raum DÖR, Ein-und Ausgang durch den Notausgang (Tür geradeaus, wenn man die Treppe hinten herunter kommt)
    • 10b – Flur 200 ; Treppenhaus vorne, Ein-Ausgang durch den Haupteingang
    • 10c –Flur 100; kein Treppenhaus – Ein-Ausgang neben der Cafeteria
    • 10d – Flur 500 (Bio/Phy-Räume) – Ein-Ausgang durch den Haupteingang, dann am Kunstraum und Technikraum vorbei, Treppenhaus hinten zum Aufgaben nach Flur 5
  • Die Schülergruppen betreten um 8.55 Uhr ruhig das Schulgebäude und begeben sich direkt zu dem ihnen zugewiesenen Klassenraum. Dabei halten sie die Abstandsregeln ein!

10 a – Flur 300 / 10b – Flur 200/ 10c – Flur 100/ 10d – Flur 500

  • Die Gruppen verbleiben den ganzen Tag in einem Klassenraum (vorübergehend kein Lehrerraumsystem möglich)
  • Die Klassentüren bleiben geöffnet um möglichst wenig Berühung der Türklinke zu haben. Die Flurtüren, die mit einem Keil aufgestellt wurden, bleiben ebenfalls geöffnet
  • Die Tische, an denen die Schüler/innen sitzen dürfen, werden mit Namensschildern markiert (Abstandsregel)
  • Jeder Schüler/in hat einen festen Sitzplatz, der die gesamt Zeit über gleich bleibt
  • Der Kollege/die Kollegin, die als letzte im Raum unterrichtet, schließt wieder ab
  • Es wird in jeder Stunde mind. einmal eine Stoßlüftung durchgeführt. Das gilt ebenfalls für die Pause.
  • Beim Betreten des Klassenraums wäscht sich jeder Schüler/jede Schülerin und auch jeder Lehrer/in mind. 20 Sek. die Hände mit Seife am Waschbecken
  • Das Tragen von Masken ist ausdrücklich erwünscht
  • Die Pausen der 10. Klassen werden gleichzeitig durchgeführt, aber jede Klasse erhält einen zugewiesenen Bereich auf dem Schulhof. Dabei werden die vorgeschriebenen Treppenhäuser benutzt!
    • 10a – Bereich Fahrradständer bis zur Sitzecke aus Beton
    • 10b - grünes Klassenzimmer
    • 10c – oberer Schulhof/ Tischtennisplatten
    • Wiese hinter der alten Turnhalle, Ausgang von der Pausenhalle zur Turnhalle
  • Die Schüler/innen halten auch in den Pausen die Abstandsregeln ein
  • Der Verwaltungsbereich bleibt für Schüler/innen geschlossen. Fragen oder Anliegen an die Verwaltung werden ausschließlich telefonisch oder per Email gestellt

Liebe Schülerinnen und Schüler,

liebe Lehrerinnen und Lehrer,

ich weiß, diese Regeln wirken erst einmal kompliziert und umständlich. Ich denke aber, dass wir durch die eingeschränkte Benutzung der Treppenhäuser und Schulhofbereiche mögliche Infektionsketten besser nachvollziehen können.

Die Stadt Lünen sorgt dafür, dass die Kontaktflächen der benutzen Räume und Flure 3x täglich gereinigt werden.

Wie der Ablauf sein wird, wenn mehr Klassen wieder unterrichtet werden, das müssen wir dann entscheiden, wenn es soweit ist. Für den jetzigen Zeitraum halte ich dies für praktikabel, wenn auch alle Schülerinnen und Schüler sich vernünftig verhalten. Wir wollen schließlich alle gesund bleiben.

Eine Missachtung der Hygiene- und Kontaktregeln kann zum Ausschluss vom Unterricht führen!

Information zur Unterrichtsversorgung nach den Osterferien und zur Schulöffnung für Jahrgang 10
Eintrag vom 17.04.2020

Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,

sicherlich warten alle schon auf Nachricht, wie es jetzt weitergeht. Die Nachricht aus dem Ministerium war leider nicht so detailliert wie erwartet, daher ergibt sich für uns Folgendes:

Ab Donnerstag, dem 23.04.2020 wird es für unseren Jahrgang 10 wieder Unterricht in den Fächern Deutsch, Mathe und Englisch geben. Genauere Informationen dazu werde ich bis Mittwoch den betroffenen Klassen zukommen lassen. Zur Beruhigung aller: Es wird keine landesweite ZP-Prüfung geben, dafür werden die Lehrer ZP-ähnliche Klassenarbeiten erstellen. mehr

Wochenrückblick Nr. 3
Eintrag vom 06.04.2020

Liebe Eltern,
liebe Schülerinnen und Schüler,

nun haben wir schon drei Wochen im „E-Learning-Modus“ und mit Kontaktverbot hinter uns. Ich hoffe, dass auch alle fleißig die Aufgaben bearbeitet haben, die sie von den Lehrerinnen und Lehrern bekommen haben. Weiterhin gilt die Devise: Es muss nicht alles 100%ig fertig sein, aber wir würden uns doch freuen, wenn wir alle auf dem gleichen Stand sind, wenn wir uns wiedersehen!

Deshalb noch einmal der Aufruf: Sollte jemand noch keinen Edupage-Zugang haben, so melde er sich bitte bei seinem Klassenlehrer/in. Eltern-Zugänge können über mich (fellowes@rs-altluenen.de) beantragt werden. Auch jetzt noch!

Heute Mittag erreichte uns eine neue Schulmail. mehr

Was können Eltern tun, um Ihre Kinder gut durch die nächsten Wochen zu begleiten?
Eintrag vom 01.04.2020

Eine klare Tagesstruktur schaffen

Eine feste Tagesstruktur bietet Sicherheit und Orientierung und hilft, Ängsten oder An- triebsschwäche entgegenzuwirken. Dies ist in den nächsten Wochen besonders wichtig, da

  • ganz unerwartet viel „freie Zeit“ zur Verfügung steht und die täglichen Abläufe durch den Schulbesuch wegfallen
  • weil die Tagespresse und soziale Medien in großem Umfang von der Corona- Krise berichten und die Gedanken sehr stark davon bestimmt werden können
  • weil durch den Wegfall von Freizeitaktivitäten (z.B. Vereinssport) Möglichkeiten entfallen, sich mit Gleichaltrigen zu treffen und die räumliche Nähe in den eige- nen vier Wänden auch zu Konflikten in der Familie führen können.

Überlegen Sie sich daher einen festen Tagesablaufn für die nächsten Wochen...

Online Lernen und Kommunikationswege
Eintrag vom 30.03.2020

Sehr geehrte Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,
ich möchte Sie/euch über die weiteren Vereinbarungen, die die Lehrerschaft der Städt. Realschule Altlünen heute getroffen hat zum Umgang mit der Schulschließung informieren.mehr

Antrag auf Notbetreuung
Eintrag vom 30.03.2020

Liebe Schulgemeinde,

die erste Woche in dieser ungewöhnlichen Zeit haben wir nun schon überstanden. Ich möchte mich bei allen herzlich für die Geduld und den Einsatz bedanken, mit dem alle Beteiligten versuchen das Beste aus der Situation zu machen. Dank unsere SchulApp Edupage können wir unkompliziert kommunizieren und die Schüler/innen erhalten Aufgaben. Auch wenn noch nicht alles auf Anhieb funktioniert... wir arbeiten daran. mehr

Wochenrückblick Nr. 2 - 23. – 27.3.2020
Eintrag vom 28.03.2020

Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,

nun ist bereits die zweite Woche der Schulschließung vorüber und die Einschränkungen unseres Alltags sind noch größer geworden. Ganz unterschiedlich sind die Herausforderungen, vor die wir alle gestellt werden: Einige von Ihnen sind in kritischen Infrastrukturen als sog. Schlüsselpersonen tätig und damit besonderen Belastungen ausgesetzt, sie arbeiten mehr als sonst, unter schwierigeren Bedingungen und versorgen Ihre Kinder dennoch allein zu Hause. Andere arbeiten im „Home Office“, was auch nicht einfach ist, wenn die Kinder noch nebenbei im Haus sind. Wieder andere haben vielleicht sogar existenzielle Sorgen, weil sie in Kurzarbeit oder ganz ohne Arbeit sind und nicht wissen, was die Zukunft bringt... mehr

Informationen zum Corona Virus in verschiedenen Sprachen
Eintrag vom 12.03.2020

Informationen zur Schulschließung vom 16.3. – 19.04.2020
Eintrag vom 10.03.2020

Liebe Eltern,
liebe Schülerinnen und Schüler,

wir werden Sie/Euch über alle Änderungen schnell und umfassend informieren.
Die Schule bleibt während der Schließung telefonisch von 9-12 Uhr erreichbar, ansonsten läuft der Anrufbeantworter. Das Schulgebäude ist für Besucher nicht geöffnet!

Edupage dient ebenfalls als Kommunikationsweg über die Nachrichtenfunktion.

Als weitere Ansprechpartner werden die Klassenpflegschaftsvorsitzenden jeder Klasse alle offiziellen Schreiben der Schulleitung als PDF-Dokument per Email bekommen.

Kolleginnen und Kollegen sind per E-Mail erreichbar, alle mit Nachname@rs-altluenen.de , z.B. fellowes@rs-altluenen.de.

Herzlichst Ihre

Claudia Fellowes
- komm. Schulleiterin-