Schulordnung

Schulordnung

Das tägliche Zusammensein von über 500 Menschen, die in dieser Schule arbeiten und lernen, erfordert Rücksichtnahme und Verständnis von jedem einzelnen dieser Menschen, aber auch Regeln für den Umgang miteinander.

Die Schulordnung dient dem Wohlergehen aller, die an dieser Schule leben und lernen. Sie sichert gute Voraussetzungen für den Unterricht.

Schulordnung der Städtischen Realschule Lünen-Altlünen

Unsere Schule ist ein Ort des gemeinsamen Lebens und Lernens. Das tägliche Zusammenleben in dieser Gemeinschaft wird jedoch wesentlich erleichtert, wenn sich alle an die folgenden Regeln halten. Sie gewährleisten ein friedfertiges Miteinander, um jedem Mitglied unserer Schulgemeinschaft die Möglichkeit zu geben, in Ruhe zu lernen, zu arbeiten und zu spielen. Daher ist die folgende Schulordnung für alle verpflichtend.

1. Allgemeine Verhaltensregeln

Wir gehen respektvoll miteinander um, d. h. wir

  • unterlassen jede Form mündlicher, schriftlicher oder symbolischer Art der Meinungsäußerung, die die Würde anderer verletzt, und üben keine physische Gewalt aus.
  • unterlassen jede Form von Ausgrenzung oder Mobbing.
  • bringen keine Gegenstände mit, die andere verletzen können.
  • bringen oder konsumieren keine Drogen jeder Art in der Schule oder auf dem Schulgelände.
  • gehen respektvoll mit dem Schuleigentum oder dem Eigentum anderer um.
  • stören den Unterricht nicht und erfüllen unsere schulischen Pflichten.

Alle Schülerinnen und Schüler sind angehalten während des Schulbetriebs auf angemessene Kleidung zu achten (Hotpants/bauchfreie T-Shirts gehören in den Freizeitbereich.) Auch Jogginghosen dürfen nur während des Sportunterrichts getragen werden.

2. Organisatorisches / Rechtliches

  • Der Vormittagsunterricht beginnt um 7.45 Uhr und endet um 13.00 Uhr, der Nachmittagsunterricht beginnt nach einer 45-minütigen Mittagspause um 13.45 Uhr und endet um 14.45 Uhr.
  • Vor Beginn des Unterrichts halten sich alle Schülerinnen und Schüler auf dem Schulhof auf. Bei schlechtem Wetter entscheidet die Frühaufsicht, ob Schüler/innen sich in den beiden Bereichen der Pausenhalle aufhalten dürfen. Der Aufenthalt in den Fluren ist nicht gestattet. In den großen Pausen halten sich alle auf den Schulhöfen der RSA auf. Schülerinnen und Schüler, die im Neubau Unterricht haben, müssen diesen während der großen Pausen verlassen. Ohne gesonderte Erlaubnis ist das Verlassen des Schulgeländes während der Unterrichts- und Pausenzeiten untersagt, da sonst der Versicherungsschutz erlischt.
  • Das Betreten und Verlassen der Schulgebäude über die Notausgänge am Technikraum und hinter den Toiletten ist außerhalb von Gefahrensituationen untersagt.
  • In der Mittagspause dürfen die Schülerinnen und Schüler nur mit  einer schriftlichen Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten das Schulgelände verlassen. Damit unterliegen sie nicht mehr der Aufsicht durch das Lehrpersonal und dürfen das Schulgelände erst fünf Minuten vor Beginn des Nachmittagsangebots wieder betreten. Ein Versicherungsschutz durch die GUV besteht nur dann, wenn die Schülerinnen und Schüler auf direktem Wege nach Hause und von dort wieder auf direktem Wege in die Schule gehen.
  • Erkrankte Schülerinnen und Schüler müssen vor Unterrichtsbeginn durch die Erziehungsberechtigten telefonisch im Sekretariat entschuldigt werden. Bei Fehlen vor/nach Feiertagen, beweglichen Ferientagen oder Schulferien ist das Einreichen eines ärztlichen Attestes vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Eine normale schriftliche Entschuldigung reicht an diesen Tagen nicht aus.
  • Das Fahren auf dem Schulgelände ist untersagt. Mofas, Motorroller und Fahrräder sind in den dafür vorgesehenen Bereichen abzustellen.
  • Mobiltelefone und/oder Musikabspielgeräte müssen mit dem Betreten des Schulgeländes auf stumm geschaltet werden. Bei unerlaubter Nutzung während des Unterrichts werden die Geräte von den Lehrerinnen und Lehrern eingezogen und können frühestens nach der letzten Stunde abgeholt werden. Das Einziehen der Geräte ist mit der Erteilung eines Tadels verbunden.
  • Die Toiletten sind kein Aufenthaltsbereich. Sie sollten möglichst in den Pausen aufgesucht und sauber hinterlassen werden. Weisungen der Toilettenaufsicht ist Folge zu leisten.
  • Aufteilungsgruppen mit individueller Lernzeit begeben sich unverzüglich in den Unterricht anderer Lehrer. Das Aufteilen in der Pausenhalle, in der Cafeteria oder im unbeaufsichtigten Computerraum ist untersagt.
  • Ballspiele auf dem Schulhof sind aufgrund der Verletzungsgefahr nur mit Softbällen gestattet (Ausnahme: Tischtennisbälle).
  • Unterrichtsgänge, Kurs- und Klassenfahrten sind Schulveranstaltungen und von daher verpflichtend.
  • Sollte eine Klasse fünf Minuten nach Unterrichtsbeginn noch ohne Lehrperson sein, so muss die Klasse umgehend das Sekretariat oder eine Lehrperson der Nachbarklasse informieren.
  • Am Ende einer Unterrichtsstunde wird der Unterrichtsraum durch den Ordnungsdienst gesäubert (Müll aufheben, Tafel wischen, Stühle hochstellen). Der Ordnungsdienst ist auch für die Sauberkeit des Flurs vor dem Unterrichtsraum zuständig.